Neue Wege zur Fachkräftegewinnung

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Fachkräfteeinwanderungsgesetz Neue Wege zur Fachkräftegewinnung

Fachkräfte sollen schneller und unbürokratischer in Deutschland arbeiten können. Mit einem neuen Gesetz zur Fachkräfteeinwanderung baut die Bundesregierung Hürden ab. Die Verdienstgrenze für die Blaue Karte wird abgesenkt. Wer zwei Jahre Berufserfahrung und einen Abschluss im Heimatland hat, kann als Fachkraft nach Deutschland kommen. Neu ist zudem eine Chancenkarte mit einem Punktesystem.

3 Min. Lesedauer

Schild an einer Tür mit der Auffschrift "Wir suchen Verstärkung".

Das neue Gesetz zeige, dass Deutschland „qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will“, betont Bundesarbeitsminister Heil.

Foto: picture alliance / CHROMORANGE

Schon heute fehlen in vielen Regionen und Branchen gut ausgebildete Fachkräfte. Die Zahl der offenen Stellen lag 2022 bei rund 1,98 Millionen. Mit ihrer Fachkräftestrategie  setzt die Bundesregierung ganz stark auf inländische Potenziale. Die Bundesregierung möchte die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren erhöhen und die Aus- und Weiterbildung  stärken. Zusätzlich braucht Deutschland aber auch qualifizierte Einwanderung.

„Weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands“

Bundeskanzler Olaf Scholz betonte am 29. März 2023 im Bundestag, dass es wichtig sei, dass Deutschland die Fachkräfte auch tatsächlich bekommt. „Und dazu brauchen wir das modernste Fachkräfteeinwanderungsgesetz der Europäischen Union, eines, das sich im weltweiten Vergleich sehen lassen kann und ganz vorne steht“, so der Bundeskanzler. „Es ist ein weiterer Schritt zur Modernisierung Deutschlands, ein weiterer Schritt, wirtschaftliches Wachstum auch für die Zukunft zu gewährleisteten, und ein weiterer Schritt, jahrzehntelangen Stillstand zu überwinden.“

„Wir wollen, dass Fachkräfte schnell nach Deutschland kommen und durchstarten können. Bürokratische Hürden wollen wir aus dem Weg räumen“, so Bundesinnenministerin Nancy Faeser. „Wenn Menschen Berufserfahrung oder persönliches Potenzial mitbringen, werden wir es ihnen ermöglichen, auf unserem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen.“

Die wichtigsten Änderungen im Überblick:

  • Qualifikation: Wer einen Abschluss hat, kann künftig jede qualifizierte Beschäftigung ausüben.
  • Erfahrung: Wer mindestens zwei Jahre Berufserfahrung und einen im Herkunftsland staatlich anerkannten Berufsabschluss hat, kann als Arbeitskraft einwandern. Der Berufsabschluss muss künftig nicht mehr in Deutschland anerkannt sein – das bedeutet weniger Bürokratie und damit kürzere Verfahren.
  • Potenzial: Neu ist zudem eine Chancenkarte zur Arbeitssuche, die auf einem Punktesystem basiert. Zu den Auswahlkriterien gehören Qualifikation, Deutsch- und Englischkenntnisse, Berufserfahrung, Deutschlandbezug, Alter und mitziehende Lebens- oder Ehepartner.

„Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz legen wir den Grundstein für ein modernes Einwanderungsland, das qualifizierte Zuwanderung nicht nur hinnimmt, sondern auch will“, erklärte dazu Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.

Das Gesetz zur Weiterentwicklung der Fachkräfteeinwanderung wurde am 7. Juli 2023 im Bundesrat beschlossen. Das Gesetz besteht aus mehreren Teilen, die ab 18. November 2023 sukzessive in Kraft treten. So soll sichergestellt werden, dass die betroffenen Behörden genügend Zeit für die Umsetzung haben.

Was gilt ab 18. November 2023?

  • die Einwanderungsmöglichkeiten mit der neu gestalteten Blauen Karte EU
  • die neuen Regelungen für die Aufenthaltserlaubnisse für Fachkräfte mit Berufsausbildung und Fachkräfte mit akademischer Ausbildung: Man hat nun einen Anspruch auf Erteilung der Aufenthaltserlaubnis, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Es wird die Beschränkung aufgehoben, dass man nur aufgrund der mit dem Berufsabschluss vermittelten Befähigung arbeiten darf. Wenn man also eine qualifizierte Berufsausbildung oder einen Hochschulabschluss vorweisen kann, ist man bei der Jobsuche nicht auf Beschäftigungen beschränkt, die in Verbindung mit dieser Ausbildung stehen. Ausnahmen gibt es für reglementierte Berufe.
  • die vereinfachte Zustimmungserteilung der Bundesagentur für Arbeit für die Beschäftigung von Berufskraftfahrenden aus Drittstaaten
  • die Bundesregierung führt außerdem sogenannte Anerkennungspartnerschaften ein und entfristet die Westbalkanregelung.

Was gilt ab 1. März 2024?

  • Die Berufserfahrenenregelung wird auf alle Berufe ausgeweitet: Wer einen Berufs- oder Hochschulabschluss hat, der vom jeweiligen Ausbildungsstaat anerkannt ist, und mindestens zwei Jahre Erfahrung im angestrebten Beruf vorweisen kann, darf in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen. Das galt bisher nur für IT-Fachleute.
  • Pflegehilfskräften aus Drittstaaten wird der Arbeitsmarktzugang erleichtert.
  • Mit einer neuen Regelung zur kurzzeitigen Beschäftigung von Drittstaatsangehörigen können Unternehmen leichter auf schwankende Personalbedarfe reagieren.

Mehr zu den Regelungen ab 1. März 2024 lesen Sie hier: Für mehr qualifizierte Einwanderung . Weitere Regelungen treten ab Juni 2024 in Kraft.

Auf dem Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland sind sämtliche Informationen zu den Änderungen bei der Fachkräfteeinwanderung abrufbar. 

Der Gesetzentwurf zur qualifizierten Einwanderung stützt die Fachkräftestrategie der Bundesregierung . Gleichzeitig gilt es, alle inländischen Potenziale zur Fachkräftesicherung auszuschöpfen - etwa die Erwerbsbeteiligung von Frauen und Älteren zu erhöhen. Aber auch, die Beschäftigten fit zu machen für die Arbeitswelt von morgen. Dazu wurde das Weiterbildungsgesetz inklusive einer Ausbildungsgarantie beschlossen. Das Bundesarbeitsministerium informiert zum Fachkräfteland Deutschland

Weitere Informationen rund um die Arbeits- und Sozialpolitik der Bundesregierung finden Sie auf unserer Themenseite Arbeit und Soziales .