Erhalt geht vor Neubau

Bundesverkehrswegeplan 2030 Erhalt geht vor Neubau

Um die Verkehrswege zu erhalten und auszubauen, will der Bund bis 2030 rund 270 Milliarden Euro bereitstellen. Das geht aus dem neuen Bundesverkehrswegeplan hervor, dem der Bundesrat zugestimmt hat. Zum ersten Mal hat Bundesminister Dobrindt auch die Öffentlichkeit an der Erstellung beteiligt.

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Schlaglöcher auf Autobahnen, Brückensperrungen für schwere Lastwagen, Staus, weil die Straßen dem Verkehrsaufkommen nicht mehr gewachsen sind. Vielerorts sind solche Szenarien zum Alltag geworden.

Die Bundesregierung stellt unter anderem deswegen für die kommenden Jahre 269,6 Milliarden Euro für die Verkehrswege zur Verfügung. Davon entfällt fast die Hälfte auf Straßen (49,3 Prozent), 41,6 Prozent auf Schienen und 9,1 Prozent auf Wasserwege. Das ist festgelegt im Bundesverkehrswegeplan (BVWP) 2030. Er gilt für den Zeitraum von 2016 bis 2030.

Öffentlichkeit gestaltete mit

Der BVWP 2030 enthält mehr als 1.000 Projekte. Vorrang hat dabei das Bestandsnetz. Allein 141,6 Milliarden Euro fließen in den Erhalt beziehungsweise die Instandsetzung der Verkehrsinfrastruktur. Das sind rund 69 Prozent der Gesamtmittel.

Bundesverkehrsminister bezeichnete den neuen BVWP als "das stärkste Investitionsprogramm für die Infrastruktur, das es je gab". Dabei gilt das Prinzip "Erhalt vor Neubau".

Erstmals war an der Aufstellung des Planes die Öffentlichkeit beteiligt - von der Grundkonzeption über Projektvorschläge bis zum Entwurf, der im Frühjahr für sechs Wochen öffentlich auslag. Das Bundesverkehrsministerium hat die rund 40.000 Stellungnahmen geprüft und erforderliche Änderungen in den abschließenden Entwurf eingearbeitet.

Grundlage für Ausbaugesetze und Bedarfspläne

Der BVWP ist jedoch kein Finanzierungsprogramm und hat keinen Gesetzescharakter. Vielmehr bildet er die Grundlage für die gleichfalls beschlossenen Gesetzentwürfe der Bundesregierung zur Änderung der Ausbaugesetze für Straße und Schiene mit den dazu gehörigen Bedarfsplänen. Für die Wasserstraße gibt es zum ersten Mal ein Ausbaugesetz.

Über die Aufnahme der Projekte des Bundesverkehrswegeplanes und eventuell weiterer Projekte in die Bedarfspläne der Ausbaugesetze entscheidet der Deutsche Bundestag. Erst damit gilt als gesetzlich festgelegt, welche Verkehrsprojekte mit welcher Dringlichkeit geplant und aus dem Bundeshaushalt finanziert werden sollen.

Der Bund ist nach dem Grundgesetz verantwortlich für Bau und Erhaltung der Bundesverkehrswege. Die bestehen aus den Bundesschienenwegen (Art. 87e GG), den Bundeswasserstraßen (Art. 89 Abs. 2 GG) und den Bundesfernstraßen (Art. 90 GG). Grundlage für die Erhaltung, Entwicklung und den Ausbau der Verkehrsinfrastruktur ist der BVWP. Er ist das zentrale Planungsinstrument, mit dem der Bund seit Mitte der siebziger Jahre den Rahmen für Investitionen in seine Verkehrswege absteckt – soweit sie in seine Zuständigkeit fallen. Dabei steht der größtmögliche Nutzen für Bürgerinnen und Bürger, Wirtschaft sowie Umwelt im Vordergrund.