Epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert

Vom Bundestag beschlossen Epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert

Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Trotz stetig sinkender Inzidenzen bedarf es auch in den nächsten Monaten Regelungen beispielsweise zum Impfen, zum Testen und zur Einreise. Der Bundestag hat daher beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht und stellt damit sicher, dass notwendige Regelungen weiterhin gelten könnten.

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Foto zeigt einen Corona-Schnelltest

Pandemie-relevante Verordnungen wie die Coronavirus-Testverordnung gelten über den 11. September hinaus. 

Foto: imago images/Laci Perenyi

Auch wenn die Infektionszahlen stetig sinken und immer weniger Menschen wegen einer Erkrankung an Covid-19 in den Krankenhäusern behandelt werden müssen: Die Pandemie ist nicht vorbei. Noch am 20. Mai 2021 hat WHO-Regionaldirektor für Europa Kluge deutlich gemacht, dass die derzeit erreichten Fortschritte fragil seien.

Gefahr durch Mutationen

Vorsicht ist auch angesichts neu auftretender Virusvarianten geboten. Wie schnell Zahlen exponentiell steigen können und eine neue Virusvariante eine alte verdrängen kann, hat Deutschland im Winter mit der Alpha-Variante B 1.1.7 erlebt. Und ist derzeit in Großbritannien mit der Verbreitung der erstmals in Indien nachgewiesenen Delta-Variante zu sehen.

Der Bundestag hat daher festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht.

Regelungen zur Bewältigung der Pandemie können weiter gelten

Damit gelten Regelungen über den 30. Juni hinaus, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Das betrifft konkret: Pandemie-relevante Verordnungen wie beispielsweise die Coronavirus-Testverordnung, die Coronavirus-Impfverordnung und die Corona-Einreiseverordnung.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.

Der Bundestagsbeschluss vom 11. Juni 2021 ist die vierte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, verlängert wurde die Feststellung am 18. November 2020 sowie am 4. März 2021 verlängert.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt. Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen an die Feststellung dieser epidemischen Lage an.