Epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert

Vom Bundestag beschlossen Epidemische Lage von nationaler Tragweite verlängert

Die Zahl der Neuinfektionen und auch der Krankenhauseinweisungen steigt wieder. Die Corona-Pandemie ist noch nicht vorbei. Der Bundestag hat daher beschlossen, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht und stellt damit sicher, dass notwendige Regelungen weiterhin gelten könnten.

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Foto zeigt einen Corona-Schnelltest

Pandemie-relevante Verordnungen wie die Coronavirus-Testverordnung gelten über den 11. September hinaus. 

Foto: imago images/Laci Perenyi

Der Bundestag hat festgestellt, dass die epidemische Lage von nationaler Tragweite fortbesteht. Damit können Regelungen über den 11. September hinaus gelten, die dem Schutz der öffentlichen Gesundheit und der Bewältigung der pandemiebedingten Auswirkungen auf das Gesundheitswesen und auf die Pflege dienen. Beispielsweise Verordnungen zum Impfen oder zum Arbeitsschutz.

Die Feststellung der epidemischen Lage von nationaler Tragweite ist zudem Voraussetzung für die speziellen Maßnahmen, die die Bundesländer auf Grundlage des Infektionsschutzgesetzes zur Eindämmung der Ausbreitung des Coronavirus erlassen können.

Die Pandemie ist noch nicht vorbei

In Deutschland nimmt die Zahl der COVID-19-Fälle wieder zu. Seit Anfang Juli liegt der R-Wert über 1. Auch weitere wichtige Indikatoren zur Beurteilung der Infektionslage steigen: die Quote der positiven PCR-Tests bezogen auf alle PCR-Tests, die 7-Tage-Inzidenz, die Hospitalisierungen und die notwendigen Behandlungen auf den Intensivstationen. Deutschland muss sich darauf einstellen, dass die Zahlen auch weiter zunehmen werden.

Immer mehr Menschen sind geimpft und damit gut gegen COVID-19 geschützt. Daher steigt die Zahl derjenigen, die eine Krankenhausbehandlung benötigen - anders als noch im vergangenen Winter – nur moderat. Wichtig ist jetzt, dass dies auch so bleibt. Denn Ziel ist weiterhin, - so heißt es im Antrag im Deutschen Bundestag- „die ernsthafte Gefahr für die öffentliche Gesundheit in der gesamten Bundesrepublik Deutschland möglichst zu reduzieren, indem mit geeigneten und situationsabgestimmten Schutzmaßnahmen die Ausbreitung der Pandemie bekämpft wird, um Leben und Gesundheit zu schützen und eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern“.

Geimpfte gut geschützt

Das Robert Koch-Institut schätzt die Gefährdung für die Gesundheit der nicht oder nur einmal geimpften Bevölkerung in Deutschland insgesamt weiterhin als hoch ein. Für vollständig Geimpfte wird die Gefährdung als moderat eingeschätzt.

Der Bundestagsbeschluss vom 25. August 2021 ist die fünfte Verlängerung. Erstmals hatte der Bundestag am 25. März 2020 die epidemische Lage von nationaler Tragweite festgestellt, verlängert wurde die Feststellung am 18. November 2020, am 4. März 2021 sowie am 11. Juni.

Die Feststellung einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite gilt als aufgehoben, sofern der Deutsche Bundestag nicht spätestens drei Monate nach deren Feststellung das Fortbestehen beschließt. Pandemiebedingte Verordnungsermächtigungen, Rechtsverordnungen und die Entschädigungsregelung für erwerbstätige Eltern knüpfen an die Feststellung dieser epidemischen Lage an.