Nachhaltige Lieferketten sichern

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Einfuhr nur noch für entwaldungsfreie Produkte Nachhaltige Lieferketten sichern

Schokolade, Möbel oder auch Lederschuhe: Für ihre Herstellung werden oft Rohstoffe verarbeitet, die auf gerodeten Waldflächen erzeugt wurden. Eine Ende Juni in Kraft getretene EU-Verordnung will dies stoppen. Verbraucherinnen und Verbrauchern können sich mit der nachzuweisenden Lieferkette sicher für ein nachhaltiges Produkt entscheiden.

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Wie bei Schokolade und vielen anderen Importwaren hat es jede und jeder in der Hand, dass dafür keine Regenwälder gerodet werden.

Wie bei Schokolade und vielen anderen Importwaren hat es jede und jeder in der Hand, dass dafür keine Regenwälder gerodet werden.

Foto: picture alliance / Jan Haas

Die Ende Juni in Kraft getretene EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte erlaubt die Einfuhr von beispielsweise Palmöl, Kaffee, Naturkautschuk oder Soja nur dann, wenn dafür kein Wald gerodet bzw. beschädigt worden ist. Der Nachweis muss in der gesamten Lieferkette geführt werden. 

Die immer raschere Entwaldung muss gestoppt werden

Grund für die EU-weite Regelung ist die besorgniserregende Geschwindigkeit, mit der Entwaldung und Waldschädigung in der Welt geschehen sind und leider immer noch geschehen. So schätzt die Ernährungs- und Landwirtschaftsorganisation der Vereinten Nationen, dass in den letzten zwei Jahrzehnten weltweit eine Fläche größer als die EU verloren gegangen sind. Größtenteils vollzieht sich dieser Verlust durch nicht-nachhaltige Landwirtschaft. 

Die Bundesregierung hat sich deshalb mit dem Koalitionsvertrag vorgenommen, den Import von Produkten und Rohstoffen, die mit Entwaldung verbunden sind, zu verhindern. Dass eine entsprechend rechtlich verbindliche Regelung EU-weit gefasst sein muss, versteht sich angesichts des EU-Binnenmarkts von selbst. Das für Deutschalnd federführende Bundeslandwirtschaftsministerium sieht mit der Regelung sogleich zwei Nachhaltigkeitsziele der UN-Agenda 2030 angegangen: nachhaltiger Konsum und Walderhalt.

EU-Verordnung sieht strenge Sorgfaltspflichten vor

Die Erzeugungsflächen für Rohstoffe, die unverarbeitet oder verarbeitet in die EU eingeführt werden sollen, dürfen dann bereits seit Dezember 2020 nicht mehr gerodete oder geschädigte Waldflächen sein. Die Sorgfaltspflichten der EU-Verordnung sehen weiterhin vor, dass die Erzeugung unter Wahrung der internationalen Menschenrechte zu erfolgen hat. Im Übrigen sind die Gesetze vor Ort zu Landrechten und Umweltschutz zu beachten.

Angesichts der etwa 10 Millionen Hektar Wald, die jährlich zerstört werden, betont Cem Özdemir, Bundesminister für Ernährung und Landwirtschaft: „Die Verordnung ist ein wichtiger Baustein für nachhaltige Landwirtschaft weltweit, mit positiven ökologischen und sozialen Effekten in den Herkunftsländern der Rohstoffe und Produkte. Die Wälder sind weltweit ein entscheidender Faktor im Kampf gegen die Klimakrise und den Verlust der Biodiversität.“

„Indem Unternehmen nun ihren Sorgfaltspflichten einer transparenten und entwaldungsfreien Lieferkette nachkommen müssen, verbessern wir den Wald- und Naturschutz weltweit, sichern wichtige Ökosysteme und setzen ein Zeichen für mehr Artenvielfalt durch nachhaltige Produktion“, so die unter anderem für Umweltschutz zuständige Bundesministerin Steffi Lemke und ergänzt: „Außerdem fördern wir so die Zusammenarbeit mit den Herkunftsländern solcher Produkte und schützen die Rechte indigener Gemeinschaften.“

Bundesentwicklungsministerin Svenja Schulze ist die Begleitung vor Ort wichtig, um den Wandel zu schaffen: „Es kommt jetzt darauf an, die neuen Regeln entwicklungspolitisch zu flankieren und gemeinsam mit unseren Partnern Lieferketten zu sichern, die nicht auf Waldrodung beruhen.“

Kaufentscheidungen für nachhaltige Produkte helfen uns allen

Da der Konsum auch europäischer Verbraucherinnen und Verbraucher in der Vergangenheit nicht unmaßgeblich dazu beigetragen hat, dass Wälder abgeholzt wurden, ist die EU-Verordnung wichtig auch für die Erreichung unserer Nachhaltigkeitsziele . Und die Macht der Verbraucherinnen und Verbraucher wird auch künftig nicht zu unterschätzen sein.

Schulze: „Unser Ziel ist nicht weniger Handel, sondern fairerer Handel. Wir dürfen die Menschen in den Erzeugerländern mit der neuen Gesetzgebung nicht allein lassen. Darum unterstützen wir gerade Kleinbäuerinnen und Kleinbauern dabei, ohne Entwaldung zu produzieren und das auch nachzuweisen.“

Den Erzeugern in den Entwicklungs- und Schwellenländern wird für die Umstellung eine Übergangszeit gewährt. Kleinere und Kleinstunternehmen müssen die Sorgfaltspflichten ab Juni 2025 erfüllen, größere Unternehmen – zumal in der Lieferkette – bereits ab Dezember 2024.

Deutschland unterstützt mit verschiedenen Ansätzen

Deutschland engagiert sich bereits vielfach für entwaldungsfreie Lieferketten. In den Partnerländern Äthiopien, Brasilien, Côte d’Ivoire, Ecuador, Indonesien und Kolumbien fördern wir bereits konkrete Maßnahmen für eine nachhaltige Landnutzungsplanung mit Walderhalt, unterstützen wir die Lebensgrundlage und Rechte von lokalen, indigenen Gemeinschaften. Darüber hinaus arbeiten wir mit dem Privatsektor an entwaldungsfreien und rückverfolgbaren Agrarlieferketten.

Deutschland fördert daneben Multistakeholder-Partnerschaften auf internationaler Ebene wie die Tropische Waldallianz oder die deutschen Foren für nachhaltigen Kakao und nachhaltiges Palmöl.

Zur Unterstützung von Unternehmen finanziert Deutschland derzeit außerdem die Entwicklung eines „OECDFAO-Handbuchs zu Sorgfaltspflichten für entwaldungsfreien Lieferketten“.

Nicht zuletzt hilft Deutschland gemeinsam mit der EU-Kommission zentrale Produzentenländer wie Brasilien, Ecuador, Sambia und Indonesien mit einer Investition von über 25 Millionen Euro. Damit werden diese Länder in die Lage versetzt, vor allem die notwendigen Rahmenbedingungen für entwaldungsfreie Lieferketten aufzubauen.