Drittes Entlastungspaket
Rentnerinnen und Rentner erhalten eine Energiepreispauschale von 300 Euro brutto. Die Midi-Job-Grenze wird von 1.600 Euro auf 2.000 Euro im Monat angehoben. Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz gebilligt.
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„Die stark gestiegenen Preise für Energie und Lebensmittel belasten die Bürgerinnen und Bürger stark. Der Sozialstaat steht in diesen schwierigen Zeiten an der Seite der Menschen“, sagt Bundesarbeitsminister Hubertus Heil.
Der Bundesrat hat das Gesetz zur Zahlung einer einmaligen Energiepreispauschale von 300 Euro brutto an Rentnerinnen und Rentner sowie Versorgungsbeziehende gebilligt. Mit der Zahlung will die Bundesregierung die von stark gestiegenen Energiekosten betroffenen Menschen entlasten. Mit dem Gesetz wird auch die Obergrenze für Midi-Jobs angehoben.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Die Energiepreispauschale erhält, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder auf Versorgungsbezüge nach dem Beamten- oder dem Soldatenversorgungsgesetz hat. Der Anspruch besteht nur bei einem Wohnsitz im Inland.
Die Energiepreispauschale wird bis Mitte Dezember einmalig über die jeweiligen Rentenzahlstellen ausgezahlt. Sie ist einkommensteuerpflichtig, aber nicht sozialversicherungspflichtig.
Fragen zur Energiepreispauschale beantworten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter am Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales. Das Bürgertelefon ist montags bis donnerstags zwischen 8 Uhr und 20 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar.
Anhebung der Midi-Job-Grenze
Mit dem Gesetz wird außerdem der Übergangsbereich der sogenannten Midi-Jobs erweitert. Die Obergrenze steigt zum 1. Januar 2023 auf 2.000 Euro brutto im Monat. Profitieren werden besonders Menschen mit kleinen Einkommen, die von den Preissteigerungen bei Energie und Nahrungsmitteln überproportional betroffen sind. Sie behalten mehr Netto vom Brutto, da sie reduzierte Sozialbeiträge zahlen.
Derzeit liegt der Übergangsbereich zwischen 520,01 Euro und 1.600 Euro. Innerhalb dieses Bereiches steigen die Sozialbeiträge der Arbeitnehmer gleitend von null auf den vollen Beitrag. Die geringeren Beiträge vor allem im unteren Einkommensbereich erhöhen den Anreiz, über einen Minijob hinaus erwerbstätig zu sein.