Ein wichtiger Schub für den digitalen Unterricht  

Fragen und Antworten zum DigitalPakt Schule Ein wichtiger Schub für den digitalen Unterricht  

Die Digitalisierung an Schulen weiter ausbauen: Das ist ein wichtiges Ziel der „Initiative Digitale Bildung“. Für mehr und besseren digitalen Unterricht ziehen Bund und Länder beim DigitalPakt Schule an einem Strang. Was genau sind die Inhalte? Und wie profitieren die Schülerinnen und Schüler sowie die Lehrkräfte konkret?

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Digitalpakt Schule

Mit dem DigitalPakt Schule stärken Bund und Länder gemeinsam die Ausstattung der Schulen mit digitaler Lehr- und Lerntechnik.

Foto: picture alliance/dpa | Marijan Murat

Was ist der DigitalPakt Schule?

Grundsätzlich sind die Bundesländer für Bildung zuständig, aber Bund und Länder begreifen die Digitalisierung im Schulwesen als eine gemeinsame Aufgabe. Um digitale Bildung bundesweit und flächendeckend voranzubringen, unterstützt der Bund die Länder finanziell innerhalb des sogenannten DigitalPakts Schule .

Ziel des Digitalpaktes ist der flächendeckende Aufbau einer zeitgemäßen digitalen Bildungsinfrastruktur in ganz Deutschland. Als Folge der pandemiebedingten Schulschließungen hat der Bund den DigitalPakt Schule zudem im letzten Jahr finanziell weiter aufgestockt. Dort enthalten sind die drei Corona-Hilfen – Sofortprogramme von jeweils 500 Millionen Euro. Sie sehen die Ausstattung von Schülerinnen und Schülern sowie Lehrkräften mit digitalen Endgeräten vor. Zudem wird die Ausbildung und Bezahlung von IT-Administratoren wird finanziert.

Wie viel Geld investieren Bund und Länder dafür?

Der Bund investiert innerhalb des DigitalPakts Schule insgesamt 6,5 Milliarden Euro. Hinzu kommen 10 Prozent Eigenbeteiligung der Länder. Das Gesamtvolumen von Bund und Ländern im DigitalPakt Schule liegt damit bei mehr als sieben Milliarden Euro.

Bund und Länder haben bereits am 17. Mai 2019 eine Verwaltungsvereinbarung für den DigitalPakt unterzeichnet. Damit startete dieses Vorhaben offiziell. Die Länder können seither die Kosten für den Ausbau von digitalen Bildungsinfrastrukturen aus den Bundesmitteln DigitalPakt Schule abrufen.

Wo und wer kann die Mittel beantragen?

Im ersten Schritt hat der Bund mit den Ländern entsprechende Verwaltungs- und Zusatzvereinbarungen getroffen. Die Länder können auf Grundlage dieser Vereinbarung Kosten aus den Bundesmitteln im DigitalPakt Schule abrufen.

Im zweiten Schritt können Schulen bzw. Schulträger für ihre geplanten Maßnahmen Fördermittel beim Land beantragen. Jedes Bundesland erstellt für diesen Zweck eine eigene Förderrichtline, die die Einzelheiten der Förderung festlegt – insbesondere, ab wann Anträge gestellt werden können und bei welcher Stelle sie Förderung erhalten.

Da die Regelungen von Land zu Land unterschiedlich sein können, bietet der Förder-Service des Bundesbildungsministeriums einen Überblick zu den landesspezifischen Fördermöglichkeiten, zuständigen Stellen und Beratungsangeboten.

Wie sieht die praktische Umsetzung der Corona-Hilfen Sofortprogramme vor Ort aus?

Durch die Corona-Pandemie und den damit verbundenen Schulschließungen musste ein Großteil des Unterrichts digital gestaltet werden. Jedoch sind nicht alle Familien in der Lage, ihren Kindern ein mobiles Endgerät für das digitale Lernen zu Hause zu kaufen. Deshalb unterstützt der Bund finanziell mit den Corona-Hilfen-Sofortprogrammen. Die Umsetzung erfolgt in den Ländern.

  • Corona-Hilfe I - Sofortausstattung für Schülerinnen und Schüler: Die Länder entscheiden, nach welchem Verfahren die Geräte für die Schulen beschafft werden. Die mobilen Endgeräte werden dann von den Schulen und Schulträgern an die entsprechenden Schülerinnen und Schüler ausgeliehen. Dazu legt der Träger oder die Schule Verteilungskriterien selbst fest. Die Geräte bleiben Eigentum der Schulen. Dadurch kann auch in einem späteren Regelbetrieb auf die durch das Sofortprogramm beschafften mobilen Endgeräte zurückgegriffen werden. 
  • Corona-Hilfe II - Administration: Die Länder werden finanziell unterstützt, Administratoren vor Ort zu finanzieren, die in den Schulen die Technik warten und dort künftig deutlich schneller aktiv werden können. Die Förderung erfolgt auch hier nach Maßgabe der einzelnen Förderbekanntmachungen der Länder. Antragsberechtigt sind Länder, Schulträger, interkommunale Träger sowie insbesondere mit der Durchführung betraute Organisationen im Rahmen der jeweiligen Förderbekanntmachung.
  • Corona-Hilfe III - Leihgeräte für Lehrkräfte: Auch hier regeln die Länder die Verteilung der Mittel auf die Schulen bzw. Schulträger selbst. Gefördert werden mobile digitale Endgeräte wie beispielsweise Laptops und Tablets für Lehrkräfte sowohl für den Unterricht in der Schule als auch für das Distanzlernen sowie zur allgemeinen Unterrichtsvor- und -nachbereitung. Die Geräte werden an die Lehrkräfte ausgeliehen und verbleiben im Eigentum des Schulträgers bzw. der Schule.

Digitalisierung muss in allen Bildungsbereichen weiter ausgebaut werden. Bundeskanzlerin Merkel und Bundesbildungsministerin Karliczek haben deshalb kürzlich die „Initiative Digitale Bildung" ins Leben gerufen. Gefördert werden Maßnahmen und Programme, wie beispielsweise der DigitalPakt Schule, die Entwicklung einer nationalen Bildungsplattform oder die Berufsausbildung 4.0.