Coronavirus
Zum 7. April läuft der rechtliche Rahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen aus. Das heißt: Die letzten noch verbliebenen Pflichten fallen weg – wie das Tragen einer FFP2-Maske beim Besuch eines Krankenhauses oder Pflegeheimes. Auch in anderen Fällen gibt es keine Auflagen mehr.
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Die Infektionslage schwächt sich immer weiter ab. Daher sind schon in den vergangenen Wochen und Monaten nach und nach Coronavirus-Schutzmaßnahmen aufgehoben worden. Nun laufen zum 7. April die letzten noch geltenden Regelungen aus.
Das bedeutet: Ab dem folgenden Tag, 8. April, entfällt der Rechtsrahmen für die Corona-Schutzmaßnahmen nach Infektionsschutzgesetz § 28b. Damit müssen keine FFP2-Masken mehr beim Besuch einer Arztpraxis, eines Krankenhauses oder Pflegeheimes getragen werden.
Auch die Coronavirus-Einreise-Verordnung läuft aus
Schon zum 2. Februar wurde die Maskenpflicht im Personenfernverkehr aufgehoben. Seit dem 1. März sind Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen von der Test- und Maskenpflicht befreit.
Es entfällt damit auch die Rechtsgrundlage für die Länder, abhängig von der pandemischen Lage eigene Coronavirus-Schutzmaßnahmen zu beschließen. Zudem läuft die Coronavirus-Einreise-Verordnung aus. Damit gibt es aufgrund von Corona keine Auflagen mehr für Reisende.