Soforthilfen stehen bereit

Selbstständige und kleine Unternehmen Soforthilfen stehen bereit

Schnelle und unbürokratische Hilfe für Unternehmen - darum geht es bei den Corona-Soforthilfen, auf die sich Bund und Länder in kürzester Zeit geeinigt haben. Insgesamt 50 Milliarden Euro stellt der Bund ab sofort dafür zur Verfügung.

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Die Grafik trägt den Titel Corona-Soforthilfen für Selbstständige und kleine Unternehmen.

Schnelle Hilfe: Die Zuschüsse können im jeweiligen Bundesland online beantragt werden.

Foto: Bundesregierung

Solo-Selbständige, kleine Unternehmen, Freiberufler und Landwirte können ab sofort Anträge auf Soforthilfe stellen. Beantragung und Auszahlung der Mittel erfolgen über die Länder – schnell und unbürokratisch. Darauf haben sich Bund und Länder in einer Verwaltungsvereinbarung verständigt. Bundesfinanzminister Olaf Scholz lobt die schnelle Umsetzung des Hilfsprogramms : "Es ist gut, dass Bund und Länder so eng zusammenarbeiten, damit die Hilfe zügig bei den Betroffenen vor Ort ankommt."

Die wichtigsten Fragen und Antworten im Überblick zur schnellen Hilfe: 

Wer kann einen Antrag auf Soforthilfe stellen?

Antragsberechtigt sind Solo-Selbständige, Angehörige der Freien Berufe und kleine Unternehmen - einschließlich Landwirte mit bis zu zehn Beschäftigten, die wirtschaftlich am Markt als Unternehmen tätig sind. Sie müssen ihre Tätigkeit von einer inländischen Betriebsstätte oder einem inländischen Sitz der Geschäftsführung aus ausführen und bei einem deutschen Finanzamt angemeldet sein.

Wie hoch ist die Hilfszahlung?

Die Soforthilfe dient dazu, die wirtschaftliche Existenz der Unternehmen zu sichern und Liquiditätsengpässe durch die Folgen der Corona-Pandemie zu überbrücken.

Unternehmen und Selbständige aus allen Wirtschaftsbereichen mit bis zu fünf Beschäftigten können einen einmaligen Zuschuss von bis zu 9.000 Euro für drei Monate beantragen, Unternehmen mit bis zu zehn Beschäftigten einen einmaligen Zuschuss von bis zu 15.000 Euro, ebenfalls für drei Monate.

Wo wird beantragt und wer zahlt die Mittel aus?

Die Bundesländer haben die Umsetzung und Auszahlung der Hilfen übernommen. Anträge können bei den zuständigen Ansprechpartnern in den Ländern elektronisch gestellt werden. Eine Übersicht über die zuständigen Stellen in den Ländern gibt es hier .

Welche Nachweise müssen Antragsteller erbringen?

Der Antragsteller muss versichern, dass er durch die Corona-Pandemie in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten ist. Antragstellende Unternehmen dürfen sich nicht bereits am 31.12.2019 in finanziellen Schwierigkeiten befunden haben.

Welche Angaben muss der Antrag enthalten?

Das Soforthilfe-Programm verzichtet bewusst auf ein bürokratisches Antragsverfahren, um eine rasche und unbürokratische Auszahlung zu gewährleisten. Die Angaben zum Antrag müssen aber richtig sein - Falschangaben können den Tatbestand des Subventionsbetrugs erfüllen und zu entsprechenden strafrechtlichen Konsequenzen führen.

Welche Frist gilt für die Beantragung?

Anträge müssen bis spätestens 31.05.2020 bei der zuständigen Landesbehörde gestellt werden.

Wie wirken sich die Hilfen steuerlich aus?

Grundsätzlich ist es möglich, zusätzlich zu den Sofort-Hilfen noch andere Leistungen im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie in Anspruch zu nehmen. Eine Überkompensation ist aber zurückzuzahlen.

Damit der Zuschuss jetzt, wenn es wichtig ist, in vollem Umfang den Unternehmen zu Gute kommt, wird er bei den Steuervorauszahlungen für 2020 nicht berücksichtigt. Zwar ist der Zuschuss grundsätzlich steuerpflichtig, aber das wirkt sich erst dann aus, wenn die Steuererklärung für 2020 eingereicht werden muss. Also frühestens im nächsten Jahr. Nur wenn das Unternehmen im Jahr 2020 einen positiven Gewinn erwirtschaftet, wird auf den Zuschuss der individuelle Steuersatz fällig.

Die Corona-Pandemie trifft Wirtschaft und Gesellschaft hart. Um Bürgerinnen und Bürger zu schützen, das Gesundheitssystem zu stärken und die wirtschaftlichen Folgen zu begrenzen, hat Deutschland das größte Hilfspaket in der Geschichte der Bundesrepublik auf den Weg gebracht. Neben den Adressaten der Soforthilfe, werden damit auch größere Unternehmen und Arbeitnehmer unterstützt - etwa mit dem Wirtschaftsstabilisierungsfonds und den KfW-Sonderprogrammen  sowie dem Kurzarbeitergeld .