Soziale Einrichtungen werden weiter unterstützt

Corona-Hilfen verlängert Soziale Einrichtungen werden weiter unterstützt

Die Corona-Pandemie hat vielen sozialen und fürsorgerischen Einrichtungen starke finanzielle Einbußen gebracht. Um diese Einrichtungen zu stärken und ihren Bestand zu sichern, erhalten sie weiterhin staatliche Unterstützung.

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Eine Frau sitzt an einer Nähmaschine.

Mit der weiteren Unterstützung sollen soziale Einrichtungen vor finanziellen Einbußen und Insolvenzen geschützt werden.

Foto: picture alliance/dpa/Martin Remmers

Pandemiebedingt kämpfen viele soziale Dienstleister mit schwerwiegenden finanziellen Einbußen oder sind sogar von Insolvenz bedroht. Das Bundesregierung wird diese Einrichtungen daher weiterhin unterstützen .

Das Sozialdienstleister-Einsatzgesetz (SodEG) gilt in modifizierter Fassung zunächst weiter bis 31. März 2021. Die Voraussetzungen wurden konkretisiert. Ab 1. Januar 2021 werden Zuschüsse nur an soziale Dienstleister gezahlt, wenn diese tatsächlich durch Maßnahmen nach dem Infektionsschutzgesetz unmittelbar oder mittelbar beeinträchtigt sind.

Zuschüsse von bis zu 75 Prozent

Viele soziale Einrichtungen wie Behindertenwerkstätten, Anbieter von beruflichen Eingliederungsmaßnahmen oder Integrationskursen leiden unter den Folgen der Corona-Pandemie. Sie konnten ihre gewöhnlichen Leistungen häufig nicht erbringen. Zwar haben zwischenzeitlich fast alle sozialen Dienstleister ihre Arbeit wieder aufgenommen und setzen sie unter Einhaltung von Hygieneregeln fort. Leistungen werden vielfach in alternativen Formaten erbracht, als Online-Angebot oder in Einzel- statt in Gruppentherapie. Mit den stark steigenden Zahlen an Neuinfektionen sind weitere (lokale) Lockdowns jedoch nicht ausgeschlossen.

Die Bundesregierung hatte bereits Ende März beschlossen, soziale Dienstleister zu unterstützen, um deren Bestand zu sichern. Mit einer Regelung im Sozialschutz-Paket I verpflichtete sie die Leistungsträger wie etwa die Deutsche Rentenversicherung, die Bundesagentur für Arbeit und die Sozialämter, den Einrichtungen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent der zuvor gezahlten Vertragsleistungen zu zahlen. Vorausgesetzt, dass alle anderen Corona-Hilfen bereits ausgeschöpft sind. Im Gegenzug sollen die Einrichtungen alle ihnen zur Verfügung stehenden Kapazitäten - Arbeitskräfte, Räumlichkeiten und Sachmittel - einsetzen, um bei der Bewältigung der Pandemie zu helfen.

Hier finden Sie die wichtigsten Fragen und Antworten zum Einsatz und zur Absicherung Sozialer Dienstleister - auch in Leichter Sprache und Gebärdensprache .