Neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel
Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel stellt Maßnahmen für alle Bereiche des Wirtschaftslebens vor. Das Risiko für Infektionsausbrüche in den Betrieben soll mit ihnen gesenkt und auf niedrigem Niveau gehalten werden. Abstand, Hygiene und Masken bleiben dabei die wichtigsten Instrumente.
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Die neue SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel umfasst technische Empfehlungen des Infektionsschutzes wie Lüftung der Räume und Abtrennungen zwischen den Mitarbeitern sowie organisatorische Maßnahmen - beispielsweise die Gestaltung der Arbeits- und Pausenzeiten oder die Arbeit im Homeoffice. Für Arbeitsbereiche, in denen diese Maßnahmen keinen hinreichenden Infektionsschutz bieten können, können personenbezogene Maßnahmen zum Einsatz kommen: zum Beispiel das Tragen von Mund-Nase-Bedeckungen. Außerdem beinhaltet die Regel Vorschläge zum Umgang mit besonders schutzbedürftigen Beschäftigten.
Handlungssicherheit für Unternehmen
Betriebe, die die in der SARS-CoV-2-Regel vorgeschlagenen technischen, organisatorischen und personenbezogenen Schutzmaßnahmen umsetzen, können davon ausgehen, dass sie rechtssicher handeln. Die Regel bietet bundesweit Handlungssicherheit im Arbeitsschutz. Für die Aufsichtsbehörden der Länder schafft sie eine einheitliche Grundlage, um die Maßnahmen in den Betrieben zu beurteilen. Die Arbeitsschutzregel kann dazu beitragen, bereits umgesetzte Maßnahmen zum Schutz der Beschäftigten weiter zu verbessern und auszubauen.
Die SARS-CoV-2 Arbeitsschutzregel tritt noch im August in Kraft und kann hier abgerufen werden. Sie konkretisiert für den Zeitraum der Corona-Pandemie die zusätzlich erforderlichen Arbeitsschutzmaßnahmen für den betrieblichen Infektionsschutz und die im SARS-VCoV-2 Arbeitsschutzstandard bereits beschriebenen allgemeinen Maßnahmen.