Neue Corona-Maßnahmen gelten bundesweit

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Bund-Länder-Beschluss vom 5.1. Neue Corona-Maßnahmen gelten bundesweit

Private Zusammenkünfte mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person, Einschränkung des Bewegungsradius bei regional hohen Inzidenzen. Diese und weitere Einschränkungen zur Eindämmung der Corona-Pandemie gelten seit Montag bundesweit bis Ende Januar.

1 Min. Lesedauer

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Video Warum Kontaktbeschränkungen wichtig sind

Seit Montag sind die von Bund und Ländern am 5. Januar getroffenen Maßnahmen zur Eindämmung der Corona-Pandemie bundesweit in Kraft getreten. In Erweiterung der bereits zuvor geltenden Begrenzungen sind private Zusammenkünfte nun im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstandes und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Um die hohen Fallzahlen zu senken, ist es wichtig, Kontakte noch einmal deutlich zu reduzieren. Das Ziel ist weiterhin eine 7-Tage-Inzidenz von weniger als 50 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohnern.

Für Landkreise, die eine 7-Tage-Inzidenz von 200 Neuinfektionen pro 100.000 Einwohner überschreiten, werden die Bundesländer weitere Maßnahmen ergreifen - insbesondere zur Einschränkung des Bewegungsradius auf 15 km um den Wohnort, sofern kein triftiger Grund vorliegt. Tagestouristische Ausflüge stellen explizit keinen triftigen Grund dar. Informieren Sie sich über die geltenden Regelungen auf der Internetseite ihres Bundeslandes .

Die von den Ländern ergriffenen Maßnahmen für Schulen und Kita werden entsprechend des Beschlusses vom 13. Dezember 2020 bis Ende Januar verlängert. 

Bund und Länder werden am 25. Januar 2021 über das weitere Vorgehen beraten.

Lesen Sie hier den Beschluss im Wortlaut PDF, 75 KB, nicht barrierefrei . Zudem finden Sie hier auch einen ausführlichen Bericht zu den Bund-Länder-Gesprächen vom 5. Januar 2021.