"Ein fundamentales Menschenrecht"

Bericht zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit "Ein fundamentales Menschenrecht"

Das Menschenrecht auf Religions- und Weltanschauungsfreiheit wird weltweit zunehmend eingeschränkt und infrage gestellt. Dies ist eine zentrale Botschaft des zweiten Berichts der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit, den das Kabinett beschlossen hat.

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Pressekonferenz Bericht zur weltweiten Religionsfreiheit

Markus Grübel (2. von links), Beauftragter der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, stellte am Mittwoch den Zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit vor.

Foto: picture alliance/dpa/Kay Nietfeld

Menschenrecht in Bedrängnis

Das Bundeskabinett hat am Mittwoch den zweiten Bericht der Bundesregeriung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit behandelt. Der Beauftragte der Bundesregierung für weltweite Religionsfreiheit, Markus Grübel, stellte gemeinsam mit Dr. Bärbel Kofler, Beauftragte der Bundesregierung für Menschenrechtspolitik und Humanitäre Hilfe, den Bericht offiziell vor. "Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist ein fundamentales Menschenrecht. Dieses Menschenrecht wird zunehmend eingeschränkt und infrage gestellt", fasste Grübel die Ergebnisse zusammen. Weiterhin gab er zu bedenken, dass "drei Viertel aller Menschen in einem Land leben, das ihre Religions- und Weltanschauungsfreiheit einschränkt."

30 Länder untersucht

Der Bericht stellt zentrale Entwicklungen der Religions- und Weltanschauungsfreiheit in 30 ausgewählten Ländern in den vergangenen beiden Jahren dar und fasst drei Schwerpunktbereiche zusammen: 

  1. Blasphemie- und Anti-Konversionsgesetze: In mehr als 70 Staaten weltweit gibt es menschenrechtswidrige Blasphemiegesetze. Sie dienen oft dazu, religiöse Minderheiten zu diskriminieren und die Meinungsfreiheit einzuschränken. Auch das Recht auf Konversion ist in vielen Ländern eingeschränkt.
  2. Digitale Kommunikation: Online-Hassrede hat einen verheerenden Einfluss auf die Religions- und Weltanschauungsfreiheit, ist oft an reale Ereignisse geknüpft und verstärkt häufig existierende Konflikte.
  3. Staatliche Bildungssektoren: Religions- und Weltanschauungsfreiheit ist auch im Bildungssektor oft Einschränkungen unterworfen, was den Menschenrechten widerspricht.

Den zweiten Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religionsfreiheit können Sie herunterladen.

Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte (AEMR) ist zwar kein juristisch verbindliches Dokument, doch hat sie politisch und moralisch ein sehr großes Gewicht und gewissen ihrer Garantien kommt heute gewohnheitsrechtlicher Charakter zu. Die AEMR war außerdem ein wichtiger inhaltlicher Bezugspunkt für die Ausarbeitung der verbindlichen UN-Menschenrechtskonventionen seit den 1950er Jahren. Die Allgemeine Erklärung der Menschenrechte statuiert bürgerliche, politische und soziale Rechte, die den Menschen um ihrer Würde willen zukommen sollen.