Betätigungsverbot für schiitische Terrororganisation Hisbollah

Bekämpfung mit allen Mitteln des Rechtsstaats Betätigungsverbot für schiitische Terrororganisation Hisbollah

Bundesinnenminister Horst Seehofer hat die Betätigung der schiitischen Terrororganisation Hisbollah in Deutschland verboten. Die Polizeibehörden durchsuchten daraufhin Objekte, unter anderem in Berlin, Bremen, Münster, Recklinghausen und Dortmund.

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Nach Überzeugung des Bundesinnenministeriums als Verbotsbehörde ruft die Terrororganisation Hisbollah offen zur gewaltsamen Vernichtung des Staates Israel auf und stellt dessen Existenzrecht infrage. Damit richtet sich die Organisation in elementarer Weise gegen den Gedanken der Völkerverständigung - unabhängig davon, ob sie als politische, soziale oder militärische Struktur in Erscheinung tritt.

Ausländische Vereinigung

Da es sich bei der Terrororganisation um eine ausländische Vereinigung handelt, ist es nicht möglich, die Organisation an sich zu verbieten und aufzulösen. Das insofern ausgesprochene Betätigungsverbot stützt sich auf die Vorschriften des Vereinsgesetzes, da die Tätigkeit Strafgesetzen zuwiderläuft und die Organisation sich gegen den Gedanken der Völkerverständigung richtet. Auf Deutsch übersetzt heißt die Organisation "Partei Gottes".

Aufmerksame Sicherheitsbehörden

Die deutschen Sicherheitsbehörden bekämpfen Terrororganisationen wie die Hisbollah mit allen Mitteln des Rechtsstaats und gehen entschieden gegen ihre Aktivitäten in Deutschland vor. Dazu gehört neben dem heute in Kraft getretenen Betätigungsverbot auch die Ermittlung in Deutschland ansässiger Teilorganisationen.

Weitere Maßnahmen

Nach der Verbotsverfügung ist es auch verboten, Kennzeichen der Hisbollah öffentlich, in einer Versammlung oder zum Beispiel in Schriften sowie Ton- und Bildträgern zu verwenden. Zudem wird das im Geltungsbereich des Vereinsgesetzes vorhandene Vermögen beschlagnahmt und zugunsten des Bundes eingezogen.

Fragen und Antworten zum Betätigungsverbot hat das Bundesinnenministerium zur weiteren Information bereitgestellt, diese finden Sie hier