Asylpolitik: Ausreisepflicht besser durchführen

Bund-Länder-Treffen im Kanzleramt Asylpolitik: Ausreisepflicht besser durchführen

Rückführungen seien notwendig, betonte die Bundeskanzlerin nach den Gesprächen mit den Regierungschefs der Länder - "weil wir uns die Fähigkeit erhalten wollen und müssen, denjenigen, die humanitären Schutz verdienen und die ihn auch rechtlich zuerkannt bekommen haben, weiterhin zu helfen".

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Sitzung der Bundeskanzlerin Angela Merkel mit den Regierungschefs der Länder im Bundeskanzleramt.

Kanzlerin Merkel hat am frühen Abend die Regierungschefs der Bundesländer im Kanzleramt empfangen.

Foto: Bundesregierung/Plambeck

Daher solle es zeitnah einen Gesetzentwurf zur besseren Durchführung der Ausreisepflicht geben. "Ich glaube, so wie unser Rechtsstaat großzügige Möglichkeiten der humanitären Hilfe bietet, ist es dann auch die berechtigte Erwartung der Menschen in Deutschland, dass da, wo diese Schutzbedürftigkeit in Rechtsverfahren nicht festgestellt wurde, die Ausreise notwendig ist", sagte Bundeskanzlerin Angela Merkel weiter.

An dem Gespräch im Kanzleramt nahmen die thematisch zuständigen Bundesministerinnen und -ministern sowie die Leiterin des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge (BAMF), Jutta Cordt, und der Beauftragte für Flüchtlingsmanagement des Bundesinnenministeriums, Frank-Jürgen Weise, teil.

Im Anschluss an die Besprechung fand eine Pressekonferenz von Kanzlerin Merkel sowie den Ministerpräsidenten von Mecklenburg-Vorpommern, Erwin Sellering, und Hessen, Volker Bouffier, statt.

Freiwillige Ausreisen weiter fördern

Merkel betonte, dass Bund und Länder "sehr stark auf freiwillige Ausreisen" setzen. Freiwillige Ausreisen erfolgten aber gerade dann nicht, wenn Menschen wissen, dass es nie eine verpflichtende Rückführung in ihr Heimatland gibt. Daher kombiniert die Bundesregierung freiwillige Ausreisen immer auch mit Angeboten für eine Rückkehr und einer Starthilfe.

Video Statements der Bundeskanzlerin und der Ministerpräsidenten Sellering und Bouffier

Die Kanzlerin würdigte ausdrücklich die "ehrliche Diskussion", die "im Geist der Kooperation" und nicht durch gegenseitige Schuldzuweisung erfolgt sei. Gemeinsam arbeiteten alle Beteiligten daran, dass es "zeitnah den Entwurf eines Gesetzes zur besseren Durchsetzung der Ausreisepflicht geben wird". Dies habe verschiedene Facetten, so zum Beispiel die Erweiterung der Abschiebehaft für Ausreisepflichtige, von denen eine erhebliche Gefahr für Leib und Leben Dritter oder für bedeutende Rechtsgüter der inneren Sicherheit ausgeht.

Hilfe für diejenigen, die Hilfe brauchen

Die Bundeskanzlerin nannte es eine "berechtigte Erwartung der Menschen, dass da, wo eine Schutzbedürftigkeit in Rechtsverfahren nicht festgestellt wurde, auch die Ausreise wieder nötig ist." Es gehe deshalb auch um Erleichterung der Überwachung von Ausländern, bei denen ein besonderes schwerwiegendes Ausreiseinteresse vorliegt - zum Beispiel wegen Gefährdung der öffentlichen Sicherheit.

"Wir arbeiten daran, dass Rückführungen möglichst aus den Erstaufnahmeeinrichtungen erfolgen können; denn wir wissen: Wenn Menschen erst einmal durch ehrenamtliche Helfer in Kommunen integriert werden, dann ist die Rückführung sehr viel schwerer und schwieriger", hob die Kanzlerin hervor. Daher sei auch sehr viel darüber gesprochen worden, ob der Bund hilfreich sein kann, indem er beispielsweise in Bundeszentren Ausreisegewahrsam anbietet.

Ministerpräsident Sellering zufolge wollen Bund und Länder gemeinsam das "Instrumentarium schärfen gegen diejenigen, die hier Fehlverhalten zeigen", indem sie sich etwa das Asylrecht erschlichen oder Sozialbetrug begingen. Sein Amtskollege Bouffier unterstrich: "Im Kern geht es darum, Recht durchzusetzen und Missbrauch zu verhindern."

Große Herausforderungen für Bund und Länder

Die große Anzahl an Asylsuchenden, die im Jahr 2015 nach Deutschland gekommen ist, stellt Bund, Länder und Kommunen weiter vor große Herausforderungen. Zwar hat es bereits wichtige Fortschritte gegeben: Die Zahl der Rückkehrer (Rückführungen und geförderte freiwillige Ausreisen) ist deutlich gestiegen. 2014 kehrten gut 27.000 Ausreisepflichtige aus Deutschland zurück. 2015 waren es knapp 58.000, im vergangenen Jahr rund 80.000 Personen.

Bund und Länder können diese große Herausforderung nur zusammen bewältigen, und zwar in einem sehr intensiven Zusammenwirken. Hessens Ministerpräsident Bouffier betonte: "Wir alle sind sehr engagiert, wenn das freiwillig geht; aber die Freiwilligkeit hängt auch an der Entschlossenheit, das Recht durchzusetzen."

Um dies durchzusetzen habe man sich sehr konkret und intensiv mit dem Zentrum zur Unterstützung der Rückkehr (ZUR) in Potsdam beschäftigt. Denn es gehe darum, die Prozessabläufe besser, intensiver und nach Möglichkeit auch schneller zu bündeln. Das betrifft die teils mühsame Beschaffung von Ersatzpapieren ebenso wie eine entsprechende personelle Ausstattung. Die Länder haben sich verpflichtet, dort auch eigenes Personal zur Verfügung zu stellen - ein weiterer Beleg dafür: Es geht nur zusammen.

Bund und Länder haben sich in einer knapp dreistündigen Sitzung im Berliner Kanzleramt auf ein 15-Punkte-Paket verständigt. Im Zentrum der Beschlüsse steht, dass Asylbewerber ohne Bleibeperspektive bereits aus ihrer Erstaufnahmeeinrichtung zurückgeführt werden sollen. Vorgetäuschte Identitäten oder Straftaten sollen künftig härter geahndet werden. Geplant ist auch, die Abschiebehaft für Gefährder auszuweiten und ihre Überwachung zu erleichtern.