Neuer nationaler Aktionsplan zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit beschlossen 

Teilhabe an Krisenprävention und Friedensprozessen Neuer nationaler Aktionsplan zur Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit beschlossen 

Der neue nationale Aktionsplan zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ ist am Mittwoch von der Bundesregierung beschlossen worden. Die Teilhabe von Frauen an Krisenprävention und Friedensprozessen sowie der Schutz vor sexueller Gewalt in Konfliktregionen soll in Zukunft weiter gestärkt werden.

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UN-Resoltution 1325

Die im Jahr 2000 verabschiedete Resolution 1325 der Vereinten Nationen bestärkt die Rolle von Frauen in Frieden- und Sicherheitsprozessen

Foto: Thomas Imo/photothek.net

Frauen sind auch heute noch viel zu selten Teil formeller Friedensverhandlungen. Deutschland setzt sich deshalb in Krisengebieten, in multilateralen Organisationen und auf regionaler Ebene für die Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ des Sicherheitsrats der UN (Resolution 1325) ein.

Beteiligung von Frauen steigert Chancen auf nachhaltigen Frieden

Zwischen 1992 und 2019 waren durchschnittlich nur 13 Prozent der Verhandlungsführenden in Friedensprozessen weiblich – obwohl Studien belegen, dass eine Beteiligung von Frauen die Chancen auf einen nachhaltigen Frieden steigert und zu Abkommen führt, die mehr Regelungen enthalten, von denen Frauen und Männer gleichermaßen profitieren.

Die Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ dient der Förderung der Menschenrechte von Frauen und dem Erlangen von Geschlechtergerechtigkeit, um zum Aufbau friedlicher und stabiler Gesellschaften beizutragen.

Der nun verabschiedete dritte Aktionsplan der Bundesregierung zur Umsetzung der Agenda setzt mehrere Schwerpunkte. Die vier wichtigsten Bereiche der Agenda sind Krisenprävention, die Teilhabe von Frauen an Friedensprozessen, der Schutz vor sexualisierter Gewalt sowie die Unterstützung Überlebender und die Stärkung der Teilhabe von Frauen bei der Bewältigung von Krisen. Darüber hinaus soll die Agenda sowohl in Deutschland als auch weltweit bekannter gemacht und stärker in der Arbeit der Bundesregierung verankert werden.

Negative Auswirkungen der Corona-Pandemie auf Lage von Frauen in Krisenregionen

Zudem hat die Bundesregierung heute den Umsetzungsbericht zum „zweiten Aktionsplan für Frauen, Frieden und Sicherheit“ für den Zeitraum 2017 bis 2020 beschlossen.

Der Umsetzungsbericht beschreibt die Ziele und Maßnahmen der Bundesregierung, die im Berichtszeitraum 2017 bis 2020 im multilateralen und bilateralen, aber auch im nationalen Rahmen zur Umsetzung der Agenda „Frauen, Frieden und Sicherheit“ beitrugen. Er stellt zentrale Entwicklungen der deutschen Friedens- und Sicherheitspolitik, Entwicklungspolitik und humanitären Hilfe in diesem Bereich dar. Er thematisiert auch aktuelle Herausforderungen, wie international rückschrittliche Tendenzen bei Frauenrechten und die drastischen Auswirkungen der Corona-Pandemie auf die soziale und wirtschaftliche Lage von Frauen in Krisenregionen.

 20 Jahre UN-Resolution 1325 

Als der Sicherheitsrat der Vereinten Nationen am 31. Oktober 2000 die Resolution 1325 verabschiedete, die sich mit der Rolle von Frauen in Frieden- und Sicherheitsprozessen beschäftigte, wurde dies als großer Fortschritt gefeiert: Zum ersten Mal bestätigte der Sicherheitsrat, dass die Beteiligung von Frauen zur Schaffung und Erhaltung von Frieden nötig ist. Konfliktprävention, Friedensprozesse und Konfliktnachsorge wurden damit als Frauen- und somit Menschenrecht anerkannt. Und erstmals machte der Sicherheitsrat deutlich, dass sexualisierte und geschlechtsspezifische Gewalt ein Verbrechen ist, das systematisch bestraft und beseitigt werden muss.

Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit (Women, Peace and Security, WPS) hat zum Ziel, friedliche und stabile Gesellschaften zu schaffen, indem die Menschenrechte von Frauen und Geschlechtergerechtigkeit gefördert werden. Mit der Verabschiedung von Resolution 1325 zu Frauen, Frieden und Sicherheit am 31. Oktober 2000 erkannte der UN-Sicherheitsrat zum ersten Mal an, dass die Beteiligung von Frauen zur Schaffung und Erhaltung von Frieden notwendig ist. Teilhabe und Berücksichtigung in Konfliktprävention, Friedensprozessen und Konfliktnachsorge wurde damit als Recht von Frauen verstanden. Die völkerrechtliche Ächtung konfliktbezogener sexualisierter und geschlechtsspezifischer Gewalt wurde bestätigt. Im Laufe der vergangenen 20 Jahre hat der UN-Sicherheitsrat neun weitere Resolutionen verabschiedet, die die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit präzisieren und erweitern.

Die vier Säulen der Agenda sind:

1. Teilhabe: Frauen sollen in den nationalen, regionalen und internationalen Institutionen und Mechanismen zur Verhütung, Bewältigung und Beilegung von Konflikten auf allen Entscheidungsebenen gleichberechtigt vertreten sein;

2. Prävention: Die Agenda Frauen, Frieden und Sicherheit ist in ihrem Kern eine präventive Agenda, die es erfordert, Krisenprävention geschlechtergerecht und geschlechtersensibel auszugestalten;

3. Schutz: Die UN-Mitgliedsstaaten sollen Maßnahmen zur Vorbeugung und zum Schutz vor geschlechtsspezifischer Gewalt treffen, Straflosigkeit entschieden entgegenwirken und Überlebende unterstützen;

4. Soforthilfe und Wiederaufbau: Die Antwort auf internationale Krisen soll geschlechtergerecht sein, alle Parteien bewaffneter Konflikte sollen den zivilen und humanitären Charakter von Flüchtlingsunterkünften und -siedlungen achten. Humanitäre Akteur*innen sollen auch bei ihrer Errichtung die geschlechtsspezifischen Bedürfnisse und Fähigkeiten berücksichtigen.