Afrikanische Schweinepest

Fragen und Antworten Afrikanische Schweinepest

In Deutschland sind über 2700 Fälle der Afrikanischen Schweinepest aufgetreten. Ein erster Fall der Tierseuche war im September 2020 im Landkreis Spree-Neiße bekannt geworden. Weitere Fälle gibt es mittlerweile in Brandenburg, Sachsen sowie Mecklenburg- Vorpommern. Erstmals sind auch Hausschweine betroffen. Die Bundesregierung unternimmt vielfältige Anstrengungen, um die negativen Auswirkungen für die schweinehaltenden Betriebe in ganz Deutschland zu reduzieren. Hier finden Sie wichtige Fragen und Antworten.

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Ein Schild, das auf die Übertragung der Afrikanischen Schweinpest hinweist.

Mit Informationstafeln informiert die Bundesregierung über das Auftreten der Afrikanischen Schweinepest und bittet um Mithilfe bei der Eindämmung.

Foto: imago images/BildFunkMV

Nach Fällen in Brandenburg wurde die Afrikanische Schweinepest (ASP) auch bei Wildschweinen in Sachsen und Mecklenburg-Vorpommern nachgewiesen. Mitte Juli 2021 hatte sich der Verdacht auf ASP auch bei drei Hausschweinen in Brandenburg bestätigt sowie in der Folge bei einem Hausschwein in Mecklenburg-Vorpommern.

Was wird zur Eindämmung der Schweinepest unternommen?

Die Bundesregierung nimmt die Tierseuche sehr ernst und hat zusammen mit den Bundesländern vieles in die Wege geleitet, um die ASP wirksam bekämpfen zu können. Zunächst greifen die Vorgaben der nationalen Schweinepest-Verordnung.

  • Die zuständigen Behörden in Brandenburg und Sachsen ergreifen alle notwendigen Maßnahmen, um eine Weiterverbreitung der Seuche zu verhindern. Dazu gehört, Zonen mit besonderen Schutzmaßnahmen auszuweisen.
  • Über die bestehenden Sperrzonen wegen ASP bei Wildschweinen (Kerngebiete, gefährdete Gebiete, Pufferzonen) hinaus werden um die betroffenen Betriebe mit Hausschweinen Schutzzonen und Überwachungszonen eingerichtet. Die Bestände selbst werden gesperrt. Im Moment wird die Zäunung noch ungesicherter Abschnitte der wichtigsten Autobahnen als zusätzliche Wildschwein-Barriere forciert.
  • Die weitere Ausbreitung der ASP konnte durch intensive Seuchenbekämpfung von Bund und Ländern bisher regional begrenzt werden. Die Maßnahmen wurden in dem Zentralen Krisenstab Tierseuchen unter Leitung des Bundeslandwirtschaftsministeriums (BMEL) koordiniert. Das BMEL steht darüber hinaus mit den einschlägigen Verbänden, der Europäischen Kommission und mit anderen betroffenen Mitgliedsstaaten im Austausch.

Wie werden die schweinehaltenden Betriebe unterstützt, die unter anderem aufgrund der Seuche in wirtschaftliche Schwierigkeiten geraten sind?

Die wirtschaftliche Situation der schweinehaltenden Betriebe in Deutschland ist aufgrund der fehlenden Exportmöglichkeiten in viele Drittländer wegen des Ausbruchs der ASP,  in Folge des rückläufigen Verzehrs von Schweinefleisch insgesamt, aber auch wegen des eingeschränkten Außer-Haus-Verzehrs während der Corona-Epidemie prekär.

Bei einem am 15. September 2021 stattgefundenen Branchendialog erklärte Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner, dass die Politik in dieser Situation die Betriebe vielfältig unterstütze: „Wir haben erreicht, dass trotz ASP der Handel mit vielen Drittländern wieder möglich ist.“  Deutschland kann zum Beispiel wieder frisches Schweinefleisch nach Bosnien-Herzegowina und Kanada sowie Vietnam und Singapur exportieren. Die Verhandlungen werden dort, wo noch keine Regionalisierung erreicht wurde, fortgesetzt – insbesondere im asiatischen Raum. 

Die Antragsfrist wurde für die Corona-Überbrückungshilfen bis Ende Dezember verlängert. Ebenso hat das BMEL sich an die Europäische Kommission gewandt, kurzfristig Krisenmaßnahmen zu prüfen. Konkret geht es etwa darum, den Beihilfehöchstbetrag in Höhe von 20.000 Euro pro Betrieb, bezogen auf einen Zeitraum von drei Steuerjahren für nationale Fördermaßnahmen deutlich anzuheben. Das BMEL hat zudem bei der EU-Kommission erfolgreich auf eine Mitfinanzierung erforderlicher Zaunbaumaßnahmen hingewirkt

Was hat die Bundesregierung zur Prävention der ASP-Einschleppung unternommen?

Das BMEL hat in den letzten Jahren umfangreiche Präventions- und Aufklärungsarbeit betrieben. Es setzt bereits seit mehreren Jahren auf zielgruppengerechte Aufklärungs- und Präventionsmaßnahmen zum Schutz vor der Afrikanischen Schweinepest. Denn der Faktor Mensch ist bei der Verbreitung der ASP ein großes Risiko. So werden fortlaufend diejenigen informiert und sensibilisiert, die häufig zwischen von ASP bei Wild- oder Hausschweinen betroffenen Ländern und Deutschland reisen – auch gezielt Jäger, Landwirte oder Fernfahrer. Über das Bundesverteidigungs- und das Bundesgesundheitsministerium wurden die Bundeswehr und Pflegekräfte sensibilisiert, die häufig innerhalb Europas grenzüberschreitend unterwegs sind.

Darüber hinaus hat das Ministerium Vorbereitungen für den Ernstfall getroffen. Infolge Änderungen im Tiergesundheits- und im Bundesjagdgesetz können die zuständigen Behörden im Ausbruchsfall die erforderlichen Maßnahmen treffen:

  • Einschränkung des Personen- und Fahrzeugverkehrs innerhalb bestimmter Gebiete.
  • Absperrung eines bestimmenden Gebietes.
  • Beschränkungen oder Verbote der Jagd.
  • Beschränkungen oder Verbote der Nutzung von landwirtschaftlichen Flächen, um eine Auswanderung von Wildschweinen zu vermeiden.
  • Anlegen von Jagdschneisen und die vermehrte Fallwildsuche, um die Infektionsmöglichkeiten gesunder Wildschweine zu minimieren.
  • Dritte (zum Beispiel Forstbeamte oder Berufsjäger) können beauftragt werden, eine verstärkte Bejagung durchzuführen.
  • Und nicht zuletzt unterstützt das bundeseigene Friedrich-Loeffler-Institut – das nationale Referenzlabor für Tierseuchenbekämpfung – die Bundesländer umfassend bei der Ausbruchsaufklärung, der Diagnostik bis hin zur Beratung vor Ort.

Was können Verbraucherinnen und Verbraucher zur Eindämmung beitragen?

Die Schweinepest wird über den direkten Tierkontakt übertragen. Doch auch Menschen können indirekt zum Überträger werden – indem sie virushaltiges Fleisch oder Wurst unachtsam entsorgen. Speisereste sollten daher in verschlossenen Tonnen entsorgt werden. Das Virus ist sehr widerstandsfähig und überlebt in frischem, gefrorenem, gepökeltem und geräuchertem Fleisch sowie in Wurstwaren. Es kann auch durch Gegenstände wie Werkzeuge, Schuhwerk oder Kleidung sowie Transportfahrzeuge weiterverbreitet werden. Deshalb sollten Reisende – auch Jagdreisende – und Transporteure sich besonders vorsichtig und verantwortungsvoll verhalten und Hygienemaßregeln beachten.

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Video: Kurz erklärt Was ist die Afrikanische Schweinepest?

Warum heißt die Seuche Afrikanische Schweinepest?

Die ASP ist eine Tierseuche, von der Haus- und Wildschweine betroffen sind. Ihren Ursprung hat sie in afrikanischen Ländern. Dort übertragen Lederzecken das Virus. Diese spielen in Mitteleuropa jedoch keine Rolle. Hier erfolgt die Übertragung durch direkten Kontakt mit infizierten Tieren oder durch indirekten Kontakt mittels infizierten Fleisches oder Wurstwaren. Für den Menschen ist das Virus ungefährlich.

Wie sieht das aktuelle Ausbruchsgeschehen aus?

Die ASP tritt seit 2014 in verschiedenen Ländern der EU auf. Das Friedrich-Löffler-Institut stellt eine europäische Landkarte zur Verfügung, die die Ausbruchsorte und -zahlen aufzeigt. Die Karte wird wöchentlich aktualisiert.