5. Spitzengespräch der Konzertierten Aktion Mobilität – "Klimaschutz stärken, Datenschätze heben, Wertschöpfung erhalten"

Die Bundesregierung hat heute Vertreter der Koalition, Ministerpräsidenten aus ausgewählten Bundesländern, Vertreter der Automobilwirtschaft, der Arbeitnehmer, der Nationalen Plattform Zukunft der Mobilität (NPM) sowie der Deutschen Akademie der Technikwissenschaften, acatech, zur fünften Sitzung der „Konzertierten Aktion Mobilität“ empfangen.

Europäischer Green Deal: Klimaschutz stärken, Wertschöpfung erhalten

Im Zentrum der Gesprächsrunde stand die Frage, wie die ambitionierten europäischen Klimaschutzziele erreicht und gleichzeitig Wertschöpfung und Beschäftigung in der Automobilindustrie gesichert werden können. Klimaschutz und wirtschaftlicher Erfolg sind keine Gegensätze; um beides zu erreichen, braucht es aber einen ganzheitlichen Ansatz. Es bestand Einigkeit, dass der Dekarbonisierung des Verkehrssektors hohe Bedeutung zukommt. In Anbetracht der bevorstehenden Verschärfung des EU-Emissionsminderungsziels 2030 auf mindestens 55 Prozent (im Vgl. zu 1990) wird auch der Verkehrssektor einen zusätzlichen Minderungsbeitrag erbringen müssen.

Für den Mobilitätsstandort Deutschland wird dem europäischen Regulierungsrahmen nach Ansicht der Teilnehmer eine zentrale Bedeutung zukommen. Hierzu werden in den nächsten Monaten konkrete Vorschläge der EU-Kommission erwartet. Dabei gilt es, die großen Chancen alternativer Antriebstechnologien zu nutzen, um wirksame Emissionsminderungen in Einklang mit der nachhaltigen Transformation von Wertschöpfung und Beschäftigung zu erreichen. Damit die erforderliche Steigerung des Anteils elektrischer Fahrzeuge bei den Neuzulassungen europaweit erreicht werden kann, muss neben einer ordnungspolitischen Gestaltung und marktwirtschaftlichen Anreizen insbesondere der Ausbau der Ladeinfrastruktur auf europäischer Ebene u.a. durch ambitionierte Zielvorgaben, einheitliche Bezahlsysteme und Interoperabilität deutlich beschleunigt werden.

Datenraum Mobilität mit Leben füllen und auf Europa ausweiten

Weiterer Schwerpunkt des Gesprächs war der Datenraum Mobilität, dessen Aufbau in den letzten Monaten deutlich vorangeschritten ist und der zügig fortgesetzt wird. Bis zum ITS-Weltkongress im Oktober dieses Jahres soll der Datenraum Mobilität voll funktionsfähig sein. Ende März soll nunmehr die Trägergesellschaft gegründet werden. Der Datenraum Mobilität wird breit getragen von der Automobilwirtschaft, von Verkehrsbetrieben, der Deutschen Bahn, von Ländern und Städten sowie weiteren Stakeholdern. Er kann und soll Beispiel für einen europaweiten Datenraum Mobilität sein. Auf diesem digitalen Marktplatz sollen die Teilnehmer Daten gleichberechtigt, auf freiwilliger Basis und zu klar definierten Bedingungen nutzen und zur Verfügung stellen. Damit wird die Umsetzung zahlreicher datenbasierter Anwendungsfälle ermöglicht. Die Souveränität über die eigenen Daten hat dabei einen wichtigen Stellenwert.

Transformation der Zuliefererindustrie unterstützen

Für den beim letzten Spitzengespräch im November 2020 beschlossenen „Zukunftsfonds Automobilindustrie“ mit einem Volumen von 1 Mrd. Euro wurde ein Expertenausschuss eingesetzt. Neben anderen Bereichen wie der Digitalisierung zeichnet sich in den Diskussionen ab, dass insbesondere die Entwicklung regionaler Transformationsstrategien für die betroffenen Regionen ein wichtiges Handlungsfeld ist. Der Expertenrat wird bis zum Sommer Empfehlungen für die Verwendung der Fördermittel erarbeiten.
Zudem wurde darüber informiert, dass die Förderrichtlinien für das mit dem Konjunkturpaket beschlossene Programm „Zukunftsinvestitionen Fahrzeughersteller und Zulieferindustrie“, welches die Automobilwirtschaft bei der notwendigen Transformation und Entwicklung neuer Geschäftsbereiche unterstützen soll, fertiggestellt sind. Die Förderung adressiert insbesondere auch kleine und mittelständische Zulieferer. Die Antragstellung wird in Kürze möglich sein. Interessenten können sich bereits vorab über die Fördermittelbeantragung informieren (www.kopa35c.de ).

Fortgesetzte Anstrengungen beim Ausbau der nationalen Ladeinfrastruktur

Für den bedarfsgerechten Ausbau der Ladeinfrastruktur stellt die Bundesregierung bis 2024 Mittel in Höhe von bis zu 5,5 Mrd. € zur Verfügung und investiert seit November 2020 auch massiv in die Förderung privater Ladeinfrastruktur. Aufgrund der sehr großen Nachfrage wurden die Fördermittel für private Wallboxen bereits kurzfristig von 200 Mio. € auf 400 Mio. € erhöht. Mit dem vom Kabinett im Februar verabschiedeten sog. Schnellladegesetz hat die Bundesregierung die rechtliche Grundlage geschaffen, um zeitnah 1000 Schnellladestandorte mit jeweils mehreren Ladepunkten auszuschreiben und die Mittel- und Langstrecken-Mobilität mit Elektrofahrzeugen zu verbessern. Die Automobilwirtschaft bekräftigt, ihren zugesagten Beitrag zum Ausbau der Ladeinfrastruktur zu erfüllen und bis Ende 2021 einen signifikanten Teil der zusätzlichen 15.000 öffentlich-zugänglichen Ladepunkte bis 2022 zur Verfügung zu stellen.

Deutschland ist Vorreiter beim autonomen Fahren

Die Teilnehmer der Gesprächsrunde betonten, dass die Verabschiedung des Gesetzes zum autonomen Fahren nun zeitnah erfolgen solle. Die Automobilwirtschaft wird die entstehenden umfangreichen Einsatzmöglichkeiten am Standort Deutschland konsequent nutzen. Sie bekräftigt ihr Ziel, bis zum Jahr 2022 Fahrzeuge mit autonomen Fahrfunktionen in ersten Anwendungen in den Regelbetrieb zu bringen, um die Technologie „erlebbar“ zu machen und Vertrauen zu schaffen.