Fukushima-Unglück beschleunigte Energiewende

10 Jahre nach Reaktorkatastrophe Fukushima-Unglück beschleunigte Energiewende

Die Reaktorkatastrophe im Atomkraftwerk von Fukushima vor genau zehn Jahren war der Wendepunkt in der deutschen Atompolitik. Elf der damals 17 aktiven Atomkraftwerke sind stillgelegt, die sechs weiteren folgen bis Ende 2022. Im Gegenzug steigt der Anteil der Erneuerbaren Energien stetig.

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Foto zeigt eine Luftaufnahme des Atomkraftwerks Fukushima Daiichi.

Das Atomkraftwerk Fukushima Daiichi wurde am 11. März 2011 von einer fast 15 Meter hohen Wasserwand getroffen. 

Foto: picture alliance / dpa

Was war 2011 in Fukushima passiert?

Am 11. März 2011 ereignete sich um 14.46 Uhr Ortszeit (06.46 Uhr MEZ) ein Seebeben rund 130 Kilometer vor dem nordöstlichen Verwaltungsbezirk Miyagi in einer Tiefe von 24 Kilometern. Es hatte eine Stärke von 9,0 und war damit eines der stärksten Beben, das jemals weltweit gemessen wurde.

Das Beben löste einen Tsunami aus, der Japans Küsten bereits 30 Minuten später erreichte. Flutwellen mit einer Höhe von zum Teil mehr als 16 Metern trafen die Stadt Soma im Verwaltungsbezirk Fukushima. Sie überwanden Hügel und Tsunami-Schutzwälle, rissen Häuser mit sich und verwüsteten ganze Landstriche. 

Das am Meer gelegene Atomkraftwerk Fukushima Daiichi wurde am 11. März 2011 von einer fast 15 Meter hohen Wasserwand getroffen. Die Anlagen zur Stromerzeugung für das Kraftwerk wurden überschwemmt. Da dadurch die Kühlung ausfiel, ereignete sich in drei der sechs Reaktoren eine Kernschmelze. In den folgenden Tagen ereigneten sich in den Reaktoren 1 und 3 mehrere Wasserstoffexplosionen.

Welche Folgen hatte der Atomunfall auf die Region?

Bei den Kernschmelzen wurden große Mengen radioaktiven Materials freigesetzt. Sie kontaminierten Luft, Böden, Wasser und Nahrungsmittel der Umgebung. Schätzungen zufolge dürften die Entsorgungsarbeiten noch 30 bis 40 Jahre dauern. Die Folgekosten werden mittlerweile auf umgerechnet 175 bis hin zu 500 Milliarden Euro beziffert.

Wie viele Menschen waren betroffen?

Durch die Flutwelle starben an der Ostküste der japanischen Hauptinsel Honshu mehr als 18.000 Menschen. Fast eine halbe Million Personen wurden in Notunterkünften untergebracht. 375.000 Gebäude wurden ganz oder zum Teil zerstört. Untersuchungen zufolge kommt es unter den Umgesiedelten etwa fünfmal häufiger zu psychischen Störungen als im Landesdurchschnitt. Unter den betroffenen Senioren stieg die Sterblichkeit in den ersten drei Monaten um das Dreifache. Die Zahl der Toten im havarierten Kraftwerk sowie durch die Evakuierung oder ihre Folgen wird auf etwa 600 beziffert. 

Wie reagierte die Bundesregierung unmittelbar auf die Fukushima-Katastrophe?

Der Atomunfall von Fukushima leitete eine grundlegende Wende in der deutschen Atompolitik ein.  "Was uns angesichts all dieser Berichte und Bilder, die wir seit letztem Freitag sehen und zu verstehen versuchen, erfüllt, das sind Entsetzen, Fassungslosigkeit, Mitgefühl und Trauer", sagte Bundeskanzlerin Merkel in einer Regierungserklärung am 17. März 2011 . Diese Ereignisse hätten nicht nur für Japan eine unfassbare Katastrophe bedeutet. 

"Sie sind ein Einschnitt für die ganze Welt, für Europa, auch für Deutschland. Ich habe es in den vergangenen fünf Tagen wieder und wieder gesagt, und ich wiederhole es heute: Wir können und wir dürfen nicht einfach zur Tagesordnung übergehen", so die Kanzlerin. Sie kündigte an, dass alle deutschen Kernkraftwerke noch einmal einer umfassenden Sicherheitsprüfung unterzogen werden. "Im Lichte der neuen Lage!", so Merkel. "Dazu setzen wir die Verlängerung der Laufzeiten der deutschen Kernkraftwerke aus, indem wir für den Zeitraum eines dreimonatigen Moratoriums alle Kernkraftwerke, die 1980 und früher in Betrieb gegangen sind, vom Netz nehmen."

Wie hat sich die Atompolitik der Bundesregierung geändert?

Drei Monate nach dem GAU von Fukushima - am 9. Juni 2011 - sagte die Bundeskanzlerin in einer weiteren Regierungserklärung : "In Fukushima haben wir zur Kenntnis nehmen müssen, dass selbst in einem Hochtechnologieland wie Japan die Risiken der Kernenergie nicht sicher beherrscht werden können."

Wer das erkenne, müsse die notwendigen Konsequenzen ziehen, so Merkel weiter. "Deshalb sage ich für mich: Ich habe eine neue Bewertung vorgenommen. Denn das Restrisiko der Kernenergie kann nur der akzeptieren, der überzeugt ist, dass es nach menschlichem Ermessen nicht eintritt. Wenn es aber eintritt, dann sind die Folgen sowohl in räumlicher als auch in zeitlicher Dimension so verheerend und so weitreichend, dass sie die Risiken aller anderen Energieträger bei weitem übertreffen. Das Restrisiko der Kernenergie habe ich vor Fukushima akzeptiert, weil ich überzeugt war, dass es in einem Hochtechnologieland mit hohen Sicherheitsstandards nach menschlichem Ermessen nicht eintritt. Jetzt ist es eingetreten."

Wie viele und welche AKWs sind seitdem vom Netz gegangen?

Im Zuge des Atom-Moratorium von 2011 wurden alle 17 deutschen Kernkraftwerke einer Sicherheitsprüfung unterzogen und dazu die sieben ältesten Kraftwerke (Unterweser, Brunsbüttel, Biblis A, Biblis B, Philippsburg 1, Isar/Ohu 1 und Neckarwestheim 1) sowie das Kernkraftwerk Krümmel zunächst für drei Monate und danach dauerhaft stillgelegt.

Welche AKWs noch laufen und wann werden sie abgeschaltet?

Die Abschalttermine für die Atomkraftwerke sind im Atomgesetz festgelegt. Nach und nach gingen die weiteren Atomkraftwerke vom Netz - zuletzt das AKW Philippsburg 2 am 31. Dezember 2019 .

Die letzten noch in Betrieb befindlichen Atomkraftwerke sollen spätestens Ende 2022 abgeschaltet werden. Zum 31. Dezember 2021 werden die Atomkraftwerke Grohnde, Gundremmingen C und Brokdorf vom Netz gehen, zum 31. Dezember 2022 folgen dann die Atomkraftwerke Isar 2, Emsland und Neckarwestheim 2.

Was passiert mit dem radioaktiven Abfall?

Um einen geeigneten Endlagerstandort zu finden, setzte der Deutsche Bundestag 2014 die "Kommission Lagerung hoch radioaktiver Abfallstoffe" ein. Deren Vorschläge und Handlungsempfehlungen wurden in dem im Mai 2017 in Kraft getretenen "Gesetz zur Fortentwicklung des Standortauswahlgesetzes" umgesetzt.

Ziel des Gesetzes ist eine offene, wissenschaftsbasierte und transparente Suche eines Endlagerstandortes nach dem Prinzip der "weißen Landkarte". Das heißt, keine Region wird von vornherein ausgeschlossen. Geplant ist, dieses Verfahren bis zum Jahr 2031 abzuschließen. Ab 2050 soll der Atommüll am endgültigen Standort eingelagert werden.

Wie ist der derzeitige Stand bei der Endlagersuche?

90 Teil-Gebiete in Deutschland weisen günstige geologische Voraussetzungen auf für ein künftiges Atommüll-Endlager. Dies geht aus einem am 28. September 2020 vorgelegten ersten Zwischenbericht der Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) hervor. Dies bedeutet jedoch noch keine Vor-Festlegung auf eine endgültige Standortentscheidung. Der Bericht zeigt aber auch, dass es Gebiete in Deutschland gibt, die aufgrund ungünstiger geologischer Bedingungen aus Sicht der BGE im weiteren Verfahren nicht in eine Standortauswahl miteinbezogen werden.

Wie sieht das weitere Verfahren der Endlagersuche aus?

Das Standortauswahlgesetz misst der frühzeitigen Einbindung der Öffentlichkeit im Auswahlverfahren für einen endgültigen Atommüll-Endlagerstandort einen hohen Stellenwert bei. Der vorgelegte Zwischenbericht ist daher die Grundlage einer intensiven Öffentlichkeitsbeteiligung, die bis weit in das Jahr 2021 reicht. Dafür hat das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) eine Veranstaltungsreihe "Fachkonferenz Teilgebiete" eingerichtet. Die Ergebnisse der einzelnen Veranstaltungen werden der BGE für das weitere Vorgehen in der Standortauswahlsuche vorgelegt. Ziel ist es, die Teilgebiete weiter einzugrenzen und Empfehlungen zu erarbeiten, welche Regionen in der zweiten Verfahrensphase näher betrachtet werden sollen.

Ist die Energieversorgung in Deutschland auch ohne Atomkraft gesichert?

Der Atomausstieg ist in Deutschland untrennbar mit der Energiewende verbunden. Durch stetig wachsende erneuerbare Energien wird die Stromversorgung von Jahr für Jahr "grüner". Neben erneuerbaren Energien setzt die Bundesregierung auf weiter steigende Energieeffizienz und neue Technologien wie beispielsweise Grünen Wasserstoff .

Der Anteil der erneuerbaren Energien am Stromverbrauch wächst beständig: von rund sechs Prozent im Jahr 2000 auf mehr als 42 Prozent im Jahr 2019. Bis zum Jahr 2025 sollen 40 bis 45 Prozent des in Deutschland verbrauchten Stroms aus erneuerbaren Energien stammen. So sieht es das Erneuerbare-Energien-Gesetz vor.

Im Jahr 2020 wurden laut Statistischem Bundesamt in Deutschland insgesamt 502,6 Milliarden Kilowattstunden Strom erzeugt und in das Stromnetz eingespeist - etwa 5,9 Prozent weniger als im Vorjahr. Dieser Rückgang ist zumindest teilweise auf den niedrigeren Strombedarf infolge des Lockdowns zur Eindämmung der Corona-Pandemie im Frühjahr 2020 zurückzuführen.

Der Anteil der erneuerbaren Energien an der im Inland erzeugten und eingespeisten Strommenge erreichte unterdessen einen neuen Höchststand: Er stieg von 42,3 Prozent im Jahr 2019 auf 47,0 Prozent 2020. Mit 25,6 Prozent hatte mit der Windkraft erstmals ein erneuerbarer Energieträger den höchsten Anteil an der in einem Jahr eingespeisten Strommenge und löste damit Kohle als wichtigsten Energieträger ab.