Westeuropäische Union (WEU)

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Die 1954 gegründete Westeuropäische Union (WEU) wurde aufgelöst, nachdem die Europäische Union (EU) ihre Aufgaben übernommen hatte. Dem Verteidigungsbündnis gehörten zehn Mitgliedstaaten der EU an:  Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg, Niederlande, Portugal, Spanien, Großbritannien und Griechenland. Kern der WEU war eine automatische Beistandsverpflichtung bei militärischen Angriffen auf einen Partner.

In den Anfangsjahren hatte die WEU Bedeutung für die Integration der Bundesrepublik Deutschland in die NATO und als Bindeglied zwischen der damaligen Europäischen Gemeinschaft (EG) und Großbritannien. Davon abgesehen blieb die WEU neben der NATO und der EG aber weitgehend bedeutungslos. 

Der Vertrag von Amsterdam übertrug der WEU die so genannten Petersberg-Aufgaben (humanitäre Aufgaben und Rettungseinsätze, friedenserhaltende Maßnahmen sowie Kampfeinsätze bei der Krisenbewältigung). Damit spielte sie als potentielles operatives Organ eine wichtige Rolle in der Gemeinsamen Außen- und Sicherheitspolitik (GASP). Zu militärischen Aktionen unter WEU-Kommando kam es allerdings nicht. Entscheidungen im Rahmen der GASP wurden zunehmend im Rat für Auswärtige Angelegenheiten der EU getroffen.

Der Vertrag von Nizza weitete die sicherheits- und verteidigungspolitischen Kompetenzen der EU aus und schuf mit der Europäischen Sicherheits- und Verteidigungspolitik (ESVP) auch die dafür benötigten Strukturen. Dadurch wurde die WEU praktisch bedeutungslos. Mit der Aufnahme der Beistands- und Solidaritätsklausel in den Vertrag von Lissabon wurden auch die letzten Aufgaben der WEU auf die EU übertragen. Am 30.6.2011 wurde die WEU aufgelöst.

Die Organe der WEU waren die Parlamentarische Versammlung, das Sekretariat und der Rat der Verteidigungs- und Außenminister der Mitgliedstaaten.