Subsidiarität

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Subsidiarität bedeutet, dass öffentliche Aufgaben möglichst bürgernah geregelt werden sollen. Probleme sollen auf der niedrigsten politischen Ebene gelöst werden. In Deutschland sind das die Kommunen, dann die Bundesländer. Erst wenn ein bestimmtes Problem dort nicht gelöst werden kann, wird die Regelungskompetenz nach "oben" abgegeben. Für das Verhältnis der Nationalstaaten zur Europäischen Union heißt das: Die EU soll sich nur um Dinge kümmern, die sie besser regeln kann als die Mitgliedsländer.

In Artikel 5 des EU-Vertrages heißt es: "Für die Ausübung der Zuständigkeiten der Union gelten die Grundsätze der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit." Das Subsidiaritätsprinzip dient nicht nur der Erhaltung der Eigenständigkeit der EU-Staaten. Es hilft auch, eine wachsende Bürokratie zu verhindern.

In einem Protokoll zu den Europäischen Verträgen sind die Grundsätze zur Anwendung der Subsidiarität und der Verhältnismäßigkeit im einzelnen geregelt. Die Europäische Kommission muss bei jeder Gesetzesinitiative nachweisen, dass sie die jeweilige Aufgabe besser lösen kann als die Regionen oder die Mitgliedstaaten. Damit das Handeln der EU gerechtfertigt ist, müssen begründet werden, dass die Ziele der Maßnahme auf Unionseben besser erreicht werden können.  

Mit dem Vertrag von Lissabon wurden diese bereits länger geltenden Bestimmungen ausgeweitet, in dem er den nationalen Parlamenten weitere Kontrollrechte gibt. Die EU-Kommission muss den Parlamenten Gesetzesvorhaben vorab zur Begutachtung vorlegen. Die Parlamente können dann die Kommission auffordern, das Vorhaben zu überprüfen oder fallen zu lassen. Auch erhalten sie das Recht zur Klage beim Europäischen Gerichtshof, wenn sie der Meinung sind, das Subsidiaritätsprinzip sei verletzt.

Stand: Juli 2013