Grundlage für die Sprachenregelung der Europäischen Union (EU) ist Artikel 342 des Vertrags über die Arbeitsweise der EU (AEUV). Danach wird "die Regelung der Sprachenfrage für die Organe der Gemeinschaft vom Rat einstimmig getroffen." Die Einzelheiten regelt die Verordnung Nr. 1. Die Regelung wird derzeit wie folgt umgesetzt: Aktuell gibt es 24 Amtssprachen der Organe der Gemeinschaft: Bulgarisch, Dänisch, Deutsch, Englisch, Estnisch, Finnisch, Französisch, Griechisch, Italienisch, Irisch, Kroatisch, Lettisch, Litauisch, Maltesisch, Niederländisch, Polnisch, Portugiesisch, Rumänisch, Schwedisch, Spanisch, Tschechisch, Slowakisch, Slowenisch und Ungarisch.
Die Bürgerinnen und Bürger, aber auch die Regierungen und die Behörden der Mitgliedstaaten können sich in jeder dieser Sprachen an die EU-Organe wenden. Die Antwortschreiben der EU müssen in der gleichen Sprache erfolgen. Wenn sich die EU-Behörden an einen Mitgliedstaat oder an einzelne Bürger wenden, so sind diese Schriftstücke in der Sprache des jeweiligen Mitgliedstaates abzufassen.
Die EU veröffentlicht ihre Gesetze und andere Bekanntmachungen in allen Amtssprachen. Die EU-Organe unterhalten dafür eigene Sprachendienste mit Dolmetschern und Übersetzern.
Arbeitssprachen in den EU-Organen
Die Institutionen der EU können in ihren Geschäftsordnungen festlegen, wie die Regelung der Sprachenfrage im Einzelnen anzuwenden ist. Damit in den EU-Organen flüssig gearbeitet werden kann, gibt es sogenannte Arbeitssprachen.
Innerhalb der EU-Kommission gilt ein Dreisprachenregime aus Englisch, Französisch und Deutsch. Das bedeutet, dass zu Kommissionssitzungen Arbeitsdokumente in den drei Sprachen vorgelegt werden. Bei internen Besprechungen der Dienststellen überwiegt dagegen inzwischen die Nutzung der englischen Sprache.
Im Rat der Europäischen Union gilt: Verhandlungen und Besprechungen auf der Ministerebene werden in alle Amtssprachen übersetzt, im Ausschuss der Ständigen Vertreter (ASTV) gilt aber das Drei-Sprachen-Regime (Englisch, Französisch, Deutsch).
In den Ratsarbeitsgruppen der Fachbeamten gelten unterschiedliche Regelungen. Soweit eine Gruppe Gesetze vorbereitet, wird in alle EU-Sprachen übersetzt. In der überwiegenden Zahl der Gruppen werden nur die fünf großen EU-Sprachen gedolmetscht, das heißt Englisch, Französisch, Deutsch, Spanisch und Italienisch. In vielen Gruppen wird auf Dolmetschung ganz verzichtet. Hier wird praktisch nur noch Englisch und/oder Französisch gesprochen. Da die meisten Diplomaten fremdsprachenerfahren sind, stellt dies in der Regel auch kein Problem dar.
Im Europäischen Parlament wird im Plenum und in den Ausschüssen in alle und aus allen Unionssprachen gedolmetscht. Dokumente werden in allen Sprachen der Union vorgelegt. Der offizielle Verkehr des Parlaments mit den Mitgliedstaaten erfolgt in der jeweiligen Amtssprache des Mitgliedstaates.
Die Urteile des Europäischen Gerichtshofs und des Europäischen Gerichts erster Instanz werden in alle Amtssprachen übersetzt. Interne Arbeitssprachen beider Gerichte sind neben dem vorherrschenden Französisch zunehmend auch Englisch und teilweise Deutsch. Die Richter beraten aber untereinander überwiegend in Französisch; Sitzungsberichte und Urteilsentwürfe werden in der jeweiligen Verfahrenssprache und in Französisch erstellt. Prozessteilnehmer können ihre Muttersprache sprechen.
Vorherrschende Fremd- und Muttersprachen in der EU
Deutsch ist Muttersprache von knapp 20 Prozent der EU-Bürgerinnen und Bürgern und damit meistgesprochene Muttersprache in der EU. Darüber hinaus sprechen über 10 Prozent der Europäer Deutsch als Fremdsprache; das heißt insgesamt rund 30 Prozent der EU-Bürger sprechen Deutsch.
Zum Vergleich: Englisch ist mit 47 Prozent die meistgesprochene Sprache in der EU (13 Prozent Muttersprache, 34 Prozent Fremdsprache), Französisch liegt mit 23 Prozent Verbreitung sogar hinter Deutsch nur auf Platz drei (12 Prozent Muttersprache, 11 Prozent Fremdsprache).
Wegen dieser Bedeutung des Deutschen hat sich die Bundesregierung zum Ziel gesetzt, keinesfalls eine Schwächung der deutschen Sprache im sogenannten Sprachenregime der EU zuzulassen. Die Rolle von Deutsch als Arbeitssprache in allen Institutionen der EU soll daher gestärkt werden.
Stand: Juli 2013