Wichtige Arbeit wird besser entlohnt

Mindestlöhne in der Pflegebranche Wichtige Arbeit wird besser entlohnt

In der Pflege gelten seit 1. September 2022 höhere Mindestlöhne. Außerdem ist die Entlohnung von Pflegekräften in der Altenpflege mindestens in Tarifhöhe gesetzlich vorgeschrieben. „Die Löhne der Pflegekräfte in den Heimen steigen erheblich und das ist gewollt“, so Bundesgesundheitsminister Lauterbach. Endlich werde ihre wichtige Arbeit besser entlohnt.

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Glückliche ältere Frau im Rollstuhl mit Pflegerin.

Pflegefachkräfte und Pflegekräfte mit einer mindestens einjährigen Ausbildung werden bessergestellt.

Foto: Getty Images/iStockphoto/FredFroese

Die Mindestlöhne für Pflegekräfte in Deutschland sind zum 1. September 2022 gestiegen. Pflegehilfskräfte erhalten 13,70 Euro brutto pro Stunde, qualifizierte Pflegehilfskräfte mit entsprechenden Tätigkeiten 14,60 Euro und Pflegefachkräfte 17,10 Euro. Weitere Erhöhungen folgen zum 1. Mai 2023 (Pflegehilfskräfte: 13,90 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 14,90 Euro, Pflegefachkräfte: 17,65 Euro) und zum 1. Dezember 2023 (Pflegehilfskräfte: 14,15 Euro, qualifizierte Pflegehilfskräfte: 15,25 Euro, Pflegefachkräfte: 18,25 Euro).

Tarifliche Bezahlung in der Altenpflege verpflichtend

Endlich werde diese wichtige Arbeit besser entlohnt, so Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. „Das ist ein später Dank für alle aktiven Pflegekräfte und ein gutes Zeichen an alle, die diesen wichtigen und erfüllenden Beruf ergreifen wollen“, so der Minister. "Die Gesellschaft muss diese Leistung besser honorieren.“ 

Seit 1. September 2022 ist die Entlohnung von Pflegekräften in der Altenpflege mindestens in Tarifhöhe gesetzlich vorgeschrieben. Eine Pflegeeinrichtung muss, um als solche zugelassen zu sein, entweder selbst tarifgebunden sein oder ihre Pflege- und Betreuungskräfte mindestens in Höhe von in der Region anwendbaren Pflege-Tarifverträgen entlohnen. Im Gegenzug sind die Pflegekassen verpflichtet, die steigenden Lohnaufwendungen bei den Verhandlungen der Vergütung der Pflegeleistungen zu berücksichtigen und damit die Refinanzierung der Tarifbindung oder -orientierung zu gewährleisten.

Um Pflegebedürftige bei den damit einhergehenden höheren Eigenanteilen in der stationären Pflege zu entlasten, wurden diese bereits zum 1. Januar 2022 gestaffelt begrenzt. So erhalten Pflegebedürftige der Pflegegrade 2 bis 5 in stationären Einrichtungen – je nach Verweildauer – einen durch die Pflegekassen finanzierten Zuschuss zu ihrem privat zu zahlenden Eigenanteil von 5 bis 70 Prozent.

Mehr bezahlte Urlaubstage

Beschäftigte in der Altenpflege erhalten außerdem mehr Urlaub. In diesem Jahr haben Beschäftigte mit einer 5-Tage-Woche Anspruch auf sieben Tage Mehrurlaub über den gesetzlichen Urlaubsanspruch von 20 Tagen hinaus. Für die Jahre 2023 und 2024 sind es jeweils neun Tage mehr. Für Pflegekräfte, die bereits jetzt einen höheren Urlaubsanspruch haben, gilt das nicht.

Gut 1,2 Millionen Menschen arbeiten in der Altenpflege. Durch die Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche wurde 2021 erstmals ein Mindestlohn für qualifizierte Pflegehilfskräfte und für Pflegefachkräfte festgelegt.

Die Staffelung der Mindestlöhne nach Qualifikationsstufen beruht auf der Empfehlung der letzten Pflegekommission. Neue Mindestanstanforderunegn sind in der Fünfte Verordnung über zwingende Arbeitsbedingungen für die Pflegebranche festgelegt. Eine Broschüre des Bundesarbeitsministeriums beantwortet Fragen zum Mindestlohn in der Pflege .