Qualität und Angemessenheit als Kriterien für Krankenhaus-Reform

  • Bundesregierung | Startseite
  • Newsletter und Abos  

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Reformvorschläge der Krankenhaus-Kommission Qualität und Angemessenheit als Kriterien für Krankenhaus-Reform

Die Regierungskommission Krankenhausversorgung hat Vorschläge für eine Reform der Krankenhaus-Vergütung vorgelegt, die das bisherige Fallpauschalen-System umgestalten soll. Für Bundesgesundheitsminister Lauterbach sind sie Grundlage für die nächsten Schritte. Künftig sollen „Qualität und Angemessenheit allein die Kriterien für gute Versorgung sein“, so Lauterbach.

2 Min. Lesedauer

Straßenschilder weisen den Weg zu verschiedenen deutschen Krankenhäusern.

Kliniken sollen entsprechend der Kommissions-Vorschläge nach drei neuen Kriterien honoriert werden: Vorhalteleistungen, Versorgungsstufen und Leistungsgruppen.

Foto: mauritius images/Firn/imageBroker

„Patientinnen und Patienten sollen sich darauf verlassen können, dass sie überall, auch in ländlichen Regionen, schnell und gut versorgt werden sowie medizinische und nicht ökonomische Gründe ihre Behandlung bestimmen“ – das betonte Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach bei der Vorstellung der Vorschläge der „Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung“.

Die Krankenhäuser hätten derzeit „gravierende Probleme“, so Lauterbach. Hauptproblem sei das bisherige Vergütungssystem der Fallpauschalen. Damit entstehe eine „Tendenz zu billiger Medizin“: Es gebe den Anreiz, mit möglichst geringen Kosten möglichst viele Fälle zu behandeln.

Die Regierungskommission, die im Mai berufen wurde, stellte nun ihre Vorschläge vor, um das bisherige Fallpauschalen-System zu reformieren. Diese Vorschläge seien, so der Bundesgesundheitsminister, „Grundlage für die nächsten politischen Reformschritte für uns als Ministerium“.

Bundesgesundheitsminister Lauterbach hatte die 17-köpfige Regierungskommission für eine moderne und bedarfsgerechte Krankenhausversorgung  berufen. Die Experten-Kommission unter Leitung von Dr. Tom Bschor erarbeitet schriftliche Stellungnahmen zu Fragen der Krankenhausversorgung, um das bisherige System zu reformieren.

Die Reformvorschläge der Kommission

Die Regierungskommission schlägt diese Änderungen im Vergütungssystem vor:

  1. Vergütung von Vorhalteleistungen

    Die Kommission empfiehlt, künftig einen festen Betrag zu definieren, den die Krankenhäuser außerhalb der Fallpauschalen erhalten, um wirtschaftlichen Druck von den Krankenhäusern zu nehmen. Die Beträge richten sich nach der Zuordnung des jeweiligen Krankenhauses zu bestimmten Versorgungsstufen (2.) oder Leistungsgruppen (3.).
  2. Definition von Krankenhaus-Versorgungsstufen

    Es soll künftig drei Versorgungsstufen geben, nach denen Krankenhäuser eingeordnet werden:

    - Grundversorgung – medizinisch und pflegerische Basisversorgung,
    - Regel- und Schwerpunktversorgung – Krankenhäuser, die im Vergleich zur Grundversorgung noch weitere Leistungen anbieten,
    - Maximalversorgung – zum Beispiel Universitätskliniken.

    Für jede Versorgungsstufe sollen einheitliche Mindestvoraussetzungen gelten, um so die Behandlungsqualität für die Patientinnen und Patienten zu erhöhen. Für Krankenhäuser der Versorgungsstufe I gilt: Sie müssen flächendeckend eine wohnortnahe Versorgung garantieren. Hier wird unterteilt in Krankenhäuser, die eine Notfallversorgung sicherstellen und solche, die eine integrierte ambulant/stationäre Versorgung anbieten
  3. Einführung von definierten Leistungsgruppen

    Krankenhäusern sollen künftig genauer definierte Leistungsgruppen zugeordnet werden (zum Beispiel „Kardiologie“ statt „Innere Medizin“). Behandlungen sollen künftig nur noch abgerechnet werden können, wenn dem Krankenhaus die Leistungsgruppe zugeteilt wurde. Das Krankenhaus muss genau definierte Voraussetzungen dafür mitbringen, etwa eine entsprechende personelle und apparative Ausstattung. Auch dies erhöht die Behandlungsqualität für Patientinnen und Patienten.

    Die Regierungskommission empfiehlt, die Regelungen in einer großzügigen Übergangsphase von fünf Jahren schrittweise einzuführen.

Mehr Details zu den Vorschlägen der Regierungskommission finden Sie beim Bundesgesundheitsministerium .