Auszahlung der Grundrente beginnt

Grundrente Auszahlung der Grundrente beginnt

Ab Mitte Juli erhalten Rentnerinnen und Rentner Grundrentenbescheide. Nach und nach werden die Bescheide verschickt. Eine Grundrente erhält, wer viele Jahre gearbeitet und dabei unterdurchschnittlich verdient hat. Fragen und Antworten finden Sie hier.

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Unter der Überschrift "Die Grundrente" stehen die Angaben: "Für Rentnerinnen und Rentner, die mind. 33 Jahre gearbeitet und unterdurchschnittlich verdient haben, "Sie beträgt bis zu 404 Euro monatlich" und "Gezahlt wird sie automatisch"

Die ersten Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Mitte Juli ihre Grundrentenbescheide.

Foto: Bundesregierung

Was ist die Grundrente?

Wer wenig Rente erhält, kann seit 1. Januar 2021 einen Zuschlag zur Rente bekommen. Dieser Zuschlag wird als Grundrente bezeichnet. Das heißt: Die Grundrente ist ein Plus zur bestehenden Rente.

Wer bekommt die Grundrente?

Rund 1,3 Millionen Rentnerinnen und Rentner profitieren von der Grundrente. Das sind zu rund 70 Prozent Frauen und überdurchschnittlich viele Ostdeutsche.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Wer mindestens 33 Jahre versicherungspflichtig gearbeitet hat und dabei im Durchschnitt wenig verdiente, Kinder erzogen und Angehörige gepflegt hat, erfüllt die Voraussetzungen.

Muss ich die Grundrente beantragen?

Nein, ein Antrag ist nicht erforderlich. Die Deutsche Rentenversicherung prüft automatisch, ob ein Anspruch besteht.

Wie hoch ist die Grundrente?

Der höchstmögliche Zuschlag beträgt aktuell etwa 418 Euro. Im Durchschnitt beträgt er etwa 75 Euro. Informationen zur Berechnung der Grundrente finden Sie hier .

Wann wird die Grundrente ausgezahlt?

Die ersten Rentnerinnen und Rentner erhalten ab Mitte Juli ihre Grundrentenbescheide. Die Deutsche Rentenversicherung zahlt den Zuschlag automatisch entweder rückwirkend zum 1. Januar 2021 oder zum künftigen Rentenbeginn aus.

Insgesamt 26 Millionen Renten werden von der Deutschen Rentenversicherung geprüft. Bis Ende 2022 sollen alle Grundrentenbescheide verschickt sein. 

Wird das Einkommen angerechnet?

Es findet eine automatisierte Einkommensprüfung statt. Maßgeblich ist das zu versteuernde Einkommen. Kapitalerträge und ausländische Einkünfte werden ebenfalls angerechnet. Zuschläge werden Rentnerinnen und Rentnern mit einem Einkommen bis 1.250 Euro beziehungsweise 1.950 Euro bei Paaren in voller Höhe gezahlt. Liegt das Einkommen darüber, gibt es Abzüge.  

Weitere Informationen des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales  und der Deutschen Rentenversicherung .