Weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen

Insektenschutz Weniger Pflanzenschutzmittel einsetzen

Um die Lebensbedingungen für Insekten zu verbessern, wird der Einsatz von Pflanzenschutzmitteln deutlich eingeschränkt. Am 1. März 2022 treten weitere neue Regeln zum Natur- und  Insektenschutz in Kraft: gegen Lichtverschmutzung, für mehr artenreiches Grünland sowie Anwendungsverbote für bestimmte Biozide. Ein Überblick.

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Was unternimmt die Bundesregierung für den Insektenschutz?

Als zentrale Ursachen für das Insektensterben gelten die intensive Anwendung von Pflanzenschutzmitteln, der Verlust einer Vielzahl an Blühpflanzen sowie die Lichtverschmutzung in und um Siedlungen. Die neuen Regelungen zum Naturschutz sind Teil des Gesetzes zum Schutz der Insektenvielfalt . Sie treten am 1. März 2022 in Kraft. Weitere wesentliche Bausteine des Insektenschutzpakets gelten mit dem geänderten Pflanzenschutzgesetz und der Pflanzenschutz-Anwendungsverordnung bereits seit September 2021.

Welche neuen Regelungen zum Natur- und Insektenschutz gibt es?

Artenreiches Grünland, Streuobstwiesen, Steinriegel und Trockenmauern (außer Weinbau) sind wichtige Lebensräume für viele Insektenarten. Mit dem novellierten Bundesnaturschutzgesetz werden diese Rückzugsgebiete als zusätzliche Biotoptypen gesetzlich geschützt. Auch in der Landschaftsplanung wird der Insektenschutz künftig stärker berücksichtigt.

Es verbietet künftig zudem den Einsatz gewisser Schädlingsbekämpfungsmittel, so genannter Biozide, in bestimmten Schutzgebieten. In ökologisch besonders sensiblen Bereichen wie Naturschutzgebieten, Nationalparken oder gesetzlich geschützten Biotopen gelten damit strengere Vorgaben für den Insektenschutz.

Auch die schädlichen Auswirkungen von Lichtverschmutzung auf Insekten werden eingedämmt: In Naturschutzgebieten gilt künftig ein grundsätzliches Verbot für neue Straßenbeleuchtungen und für leuchtende Werbeanlagen. Außerdem können der Betrieb von Himmelsstrahlern – so genannten Skybeamern – beschränkt und Insektenfallen durch künstliche Lichtquellen verboten werden.

Was gilt für den Einsatz von Herbiziden und bestimmten Insektiziden?

Die Anwendung von Herbiziden, bestimmten Insektiziden und bestimmten Biozidprodukten, wie Holzschutzmitteln, wird künftig in Naturschutzgebieten und Nationalparken verboten. Entsprechende Regeln gelten künftig auch für die Anwendung solcher Mittel in gesetzlich geschützen Biotopen und Flora-Fauna-Habitat-Gebieten.

Ausgenommen davon sind der Gartenbau, Obst- und Weinbau, Hopfenanbau, die Saatgut- und Pflanzgutvermehrung sowie der Ackerbau auf Flächen in Flora-Fauna-Habitat-Gebieten, die nicht gleichzeitig als Nationalpark, Naturschutzgebiet, Nationales Naturmonument oder Naturdenkmal ausgewiesen sind.

Beim Ackerbau soll eine Reduktion dieser Pflanzenschutzmittel durch freiwillige Maßnahmen erreicht werden: Dazu gehören etwa Vertragsnaturschutz, Agrarumwelt- und Klimamaßnahmen sowie die vorgesehenen Öko-Regelungen im Rahmen der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik.

Weitere Neuerungen betreffen den Schutz von Gewässern. Welche Regelungen wurden im Einzelnen getroffen? 

An Gewässern dürfen bereits seit 8. September 2021 – mit Inkraftreten der neuen Pflanzenschutzmittel-Anwendungsverordnung – Pflanzenschutzmittel grundsätzlich im Abstand von zehn Metern nicht mehr angewendet werden. Bei ganzjährig begrünten Gewässerstreifen gilt ein Abstand von fünf Metern. Bereits landesrechtlich festgelegte Gewässerabstände bleiben von dieser Regelung unberührt. Auch können die Länder abweichende Gewässerabstände vorsehen.

Welche Regelungen sind vorgesehen, um den Einsatz von Glyphosat zu mindern beziehungsweise den Ausstieg voranzutreiben?

Ebenfalls seit dem 8. September 2021 ist die Anwendung von Glyphosat direkt vor der Ernte generell verboten. Ebenfalls verboten ist die Anwendung in Haus- und Kleingärten sowie auf öffentlichen Grünflächen, zum Beispiel auf Kinderspielplätzen, soweit bestandskräftige Zulassungen nicht entgegenstehen.

Beim Ackerbau und auf Grünland darf Glyphosat darf nur noch angewendet werden, wenn es keine alternativen Möglichkeiten gibt. Das kann zutreffen etwa bei schwer zu bekämpfenden Unkräutern, wie Ackerkratzdistel, Ampfer oder Quecke oder auf erosionsgefährdeten Flächen.

Nach dem Auslaufen der EU-Wirkstoffgenehmigung für Glyphosat Ende 2022 gilt anschließend eine einjährige Abverkaufs- und Aufbrauchfrist. Bis Ende 2023 wird Glyphosat vom Markt genommen.

Wie wird die Landwirtschaft beim Insekten- und Biodiversitätsschutz unterstützt?

Die Umsetzung des Insektenschutzpaketes kann für einzelne Betriebe zum Teil erhebliche Einschnitte bedeuten, denn damit sind viele Anpassungen verbunden. Mit in das neue Insektenschutzgesetz aufgenommen wurden daher freiwillige Vereinbarungen der Länder mit den Landwirtschafts- und Naturschutzverbänden, die auch finanzielle Förderung und Ausgleichszahlungen enthalten können. Damit können bestehende Kooperationen fortgeführt werden.

Insgesamt stehen 250 Millionen Euro aus der Bund-Länder-Gemeinschaftsaufgabe für Insektenschutzleistungen zur Verfügung, um gezielt eine nachhaltige Landwirtschaft zu unterstützen. Weitere Fördermöglichkeiten bestehen durch die Gemeinsame EU-Agrarpolitik . Bis 2030 sollen 30 Prozent aller landwirtschaftlichen Flächen ökologisch bewirtschaftet werden.

Warum ist der Schutz von Insekten so wichtig?

Insekten spielen in Ökosystemen eine wichtige Rolle. Fast drei Viertel aller Tierarten in Deutschland sind Insekten. Die kleinen Tiere sind für den Menschen und unsere Ökosysteme unverzichtbar, zum Beispiel für die Bestäubung von Pflanzen. Für Deutschland wird die Bestäubungsleistung durch Insekten mit einem durchschnittlichen Jahresgesamtwert der Ernte auf circa 1,1 Milliarden Euro geschätzt.

Außerdem übernehmen Insekten noch weitere wichtige Aufgaben wie den Abbau organischer Masse, die biologische Schädlingskontrolle, die Gewässerreinigung und den Erhalt fruchtbarer Böden. Doch sowohl die Gesamtmasse als auch die Artenvielfalt von Insekten sind in Deutschland in den vergangenen Jahrzehnten stark rückläufig. Die Bundesregierung wirkt dieser Entwicklung mit dem Aktionsprogramm Insektenschutz entgegen.