Fragen und Antworten zu Patientenrechten

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Newsletter und Abos  

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

FAQ Fragen und Antworten zu Patientenrechten

Wo finde ich Rat und Unterstützung, wenn es um einen Behandlungsvertrag geht oder bei möglichen Behandlungsfehlern? Was ist die Aufgabe des Patientenbeauftragten der Bundesregierung? Und wo sind die Patientenrechte gesetzlich verankert? Hier finden Sie erste Hinweise und Anlaufstellen.

2 Min. Lesedauer

Wo kann ich mir einen Überblick über meine Rechte als Patient oder Patientin verschaffen?

Vom Recht zum Einblick in die Patientenakte, über die Aufklärungspflichten einer Ärztin oder eines Arztes bis hin zu Rechten bei möglichen Behandlungsfehlern – hier  finden Sie einen ersten Überblick zu Ihren Rechten als Patientin oder Patient

Hier  können Sie sich den Ratgeber der Bundesregierung für Patientenrechte herunterladen oder kostenfrei bestellen. 

Wo kann ich mich zu meinen Patientenrechten in Einzelfällen beraten lassen?

Wenn Sie Fragen zu Ihrem konkreten Einzelfall haben, können Sie sich beraten lassen. Hier  sind eine Reihe von Anlaufstellen aufgelistet, die Sie kontaktieren können, zum Teil auch in anderen Sprachen.

Wer ist der Patientenbeauftragte der Bundesregierung, und was sind seine Aufgaben?

Am 12. Januar 2022 wurde der Bundestagsabgeordnete Stefan Schwartze auf Vorschlag von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach durch das Kabinett zum Patientenbeauftragten der Bundesregierung  berufen. Aufgabe des Patientenbeauftragten ist es, sich für die Belange der Patientinnen und Patienten in Deutschland einzusetzen. Sämtliche Bundesministerien, Bundesbehörden und öffentlichen Stellen des Bundes müssen ihn bei seiner Arbeit unterstützen. Alle gesetzlichen Maßnahmen, die die Belange von Patientinnen und Patienten berühren, sind dem Patientenbeauftragten zur Stellungnahme vorzulegen. Zudem gehört es zu seinen Aufgaben, die Patientinnen und Patienten auf grundsätzliche Art und Weise über ihre Rechte im Gesundheitssystem zu informieren.

Das Amt des „Beauftragten der Bundesregierung für die Belange der Patientinnen und Patienten“ – so der korrekte Titel – gibt es seit 2004 und wurde damals mit dem Gesetz zur Modernisierung der Gesetzlichen Krankenversicherung geschaffen.

Der Patientenbeauftragte der Bundesregierung hat jedoch keine Möglichkeit, Patientinnen und Patienten in Einzelfällen zu beraten. Hierzu wenden Sie sich an diese Beratungsstellen .

Wo sind die Patientenrechte gesetzlich verankert?

Das sogenannte Patientenrechte-Gesetz schreibt die wesentlichen Rechte der Patientinnen und Patienten fest. Dazu zählen zum Beispiel das Recht auf umfassende und rechtzeitige Aufklärung oder das Einsichtsrecht in Behandlungsunterlagen. Außerdem verankert es das Behandlungs- und Arzthaftungsrecht als eigenen Vertragstypus im Bürgerlichen Gesetzbuches.

Das Gesetz gibt es seit 2013. Die Patientenrechte in Deutschland waren zuvor maßgeblich durch die Rechtsprechung geprägt. Patientenrechte fanden sich verstreut in unterschiedlichen Gesetzestexten. Mit dem Gesetz wurden erstmals die Patientenrechte auf eine ausdrückliche gesetzliche Grundlage gestellt.