Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern

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Gesundheit und Pflege Entlastung von Pflegekräften in Krankenhäusern

Die Personalsituation in der Krankenhauspflege wird durch konkrete Pflegepersonalbemessung verbessert. Außerdem wird der Verwaltungsaufwand verringert und die Digitalisierung weiterentwickelt. Pädiatrie und Geburtshilfe werden finanziell besser ausgestattet. Der Bundesrat hat das Gesetz gebilligt

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Pflege

Die Bundesregierung verbessert die Personalsituation in der Krankenhauspflege.

Foto: picture alliance/dpa

Eine Reihe von gesetzlichen Änderungen wird die Pflegesituation in Krankenhäusern verbessern, unter anderem durch ein neues Instrument der Personalbemessung: Der Bundesrat hat das entsprechende Gesetz gebilligt.

Stufenweiser Personalaufbau 

Im Koalitionsvertrag ist vereinbart, dass kurzfristig die sogenannte „Pflegepersonalregelung 2.0“ eingeführt wird - als Übergangsinstrument zu einer verbindlichen Pflegepersonalbemessung im Krankenhaus.

Die Pflegepersonalregelung 2.0  ist ein Instrument zur Pflegepersonalbemessung, das gemeinsam von der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Deutschen Pflegerat und der Gewerkschaft ver.di ausgearbeitet wurde.

Ziel ist ein stufenweiser Personalaufbau auf Grundlage von Daten zur Ist- und Soll-Personalbesetzung. Hiermit sollen die Rahmenbedingungen für die Pflege im Krankenhaus verbessert und eine hochwertige pflegerische Versorgung gewährleistet werden.

Die „Pflegepersonalregelung 2.0“ wird in drei Stufen eingeführt. Ab 2025 wird die Personalbemessung verbindlich sein.

Mehr Unterstützung für Pädiatrie und Geburtshilfe

Mit dem Krankenhauspflegeentlastungsgesetz werden auch die Pädiatrie und die Geburtshilfe mehr finanzielle Unterstützung bekommen. Aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird die Pädiatrie jeweils 270 Millionen Euro in den Jahren 2023 und 2024 erhalten und die Geburtshilfe in denselben Jahren jeweils 108 Millionen Euro.

Außerdem neu: Krankenhäuser können in geeigneten Fällen anstelle einer vollstationären Behandlung eine tagesstationäre Behandlung ohne Übernachtung erbringen. Hierfür gibt es eine spezielle Vergütung.

Weitere Regelungen im Krankenhaus- und Digitalisierungsbereich

Weitere Regelungen des Gesetzes betreffen den Abbau des Verwaltungsaufwandes und die Weiterentwicklung der Digitalisierung:

  • Die Budgetverhandlungen werden durch Fristen und ein automatisches Tätigwerden der Schiedsstelle beschleunigt.
  • Es werden Verwaltungsvereinfachungen und Klarstellungen bei der Krankenhausabrechnungsprüfung vorgenommen und die Strukturprüfung durch die Medizinischen Dienste weiterentwickelt.
  • Das Verfahren zur Übermittlung von Daten der Kalkulationskrankenhäuser wird angepasst.
  • Es werden Klarstellungen und Konkretisierungen zum Krankenhauszukunftsfonds getroffen und dessen Evaluierung weiterentwickelt.
  • Der gesetzliche Auftrag des Sachverständigenrats Gesundheit wird ausdrücklich um den Bereich Pflege erweitert.
  • Mit verschiedenen Regelungen im Digitalbereich soll die Nutzerfreundlichkeit von digitalen Anwendungen gestärkt werden, wie zum Beispiel die Nutzung des E-Rezepts.