Das Smartphone als Personalausweis

Digitalisierung vorantreiben Das Smartphone als Personalausweis

Die Digitalisierung hält in immer mehr Bereiche unseres Lebens Einzug. Viele Dienstleistungen können schon seit längerem elektronisch abgewickelt werden. Ein neu in Kraft getretenes Gesetz ermöglicht nun den sicheren Identitätsnachweis allein mit dem Smartphone. 

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Personalausweis und Smartphone.

Künftig soll das Ausweisen ohne Karte, nur mit dem Smartphone möglich sein.

Foto: Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik

Durch die neuen Regelungen können sich Bürgerinnen und Bürgern mit ihrem Handy ausweisen. Diese Art der Authentifizierung erleichtert es, zum Beispiel ein neues Auto zulassen oder seinen Wohnsitz ummelden. Auch andere Vereinfachungen rücken näher: die digitale Abgabe der Steuererklärung oder die Eröffnung eines Bankkontos.

Sicher und nutzerfreundlich

Die Identifizierung muss sowohl sicher als auch nutzerfreundlich sein. So gibt es einen elektronischen Identitätsnachweis schon länger: Personalausweis mit eID-Funktion, elD-Karte oder elektronischer Aufenthaltstitel bieten bereits jetzt die Möglichkeit, sich sicher auszuweisen. Die Abkürzung eID steht für elektronische Identität.

Das Gesetz ermöglicht es nun, allein mit dem Smartphone, das bestimmten Sicherheitsanforderungen genügen muss, seine Identität nachzuweisen, ohne dass eine zusätzliche Ausweiskarte notwendig ist. Das bedeutet einen großen Sprung in Sachen Nutzerfreundlichkeit.

Onlinezugangsgesetz

Die Bundesregierung kommt damit ihrer Verpflichtung aus dem Onlinezugangsgesetz nach. Es verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende des Jahres 2022 für Bürger und Wirtschaft auch digital verfügbar zu machen. Die Identifizierung von antragstellenden Personen ist dabei ein wichtiges Element.