Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen 

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Corona-Schutzmaßnahmen Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen 

Aufgrund der sich abschwächenden Pandemiewelle hat die Bundesregierung weitere Corona-Schutzmaßnahmen ausgesetzt: In Krankenhäusern und Pflegeheimen gibt es seit dem 1. März 2023 keine Testpflicht mehr. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend. 

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Fast alle verbliebenen Test- und Maskenpflichten sind mit dem 1. März ausgelaufen. Das Bundeskabinett hatte dazu am 24. Februar die sogenannte „Erste Verordnung zur Änderung der Schutzmaßnahmenaussetzungsverordnung“ beschlossen. Beschäftigte sowie Bewohnerinnen und Bewohner in Gesundheits- und Pflegeeinrichtungen sind von der Test- und Maskenpflicht befreit. Lediglich für Besucherinnen und Besucher unter anderem in Arztpraxen, Krankenhäusern und Pflegeheimen gilt weiterhin die Maskenpflicht.

Abgeschwächte Pandemielage

Ursprünglich sollten alle Corona-Schutzmaßnahmen noch bis zum 7. April gelten. Angesichts der seit Wochen stabilen Infektionslage sind nun – nach dem Aussetzen der Maskenpflicht im Personenfernverkehr Anfang Februar –  weitere Regelungen vorzeitig weggefallen.

Die Bundesregierung hatte diesen Schritt sorgfältig abgewogen und die Pandemieentwicklung im Herbst und Winter wissenschaftlich analysiert. Die bundesweiten Schutzmaßnahmen, die im Oktober eingeführt wurden, haben dazu beigetragen, eine Überlastung des Gesundheitssystems zu verhindern.

Freiwillig Maske tragen

Das Hausrecht der betroffenen medizinischen und pflegerischen Einrichtungen bleibt von dem Beschluss der Bundesregierung unberührt. Die Einrichtungen können nach den Begebenheiten vor Ort entscheiden, welche Schutzmaßnahmen insbesondere für die vulnerablen Gruppen notwendig sind. Zudem bleibt es jeder und jedem unbenommen, weiterhin freiwillig in den Krankenhäusern und Pflegeeinrichtungen Maske zu tragen.