So funktioniert die Corona-Auszeit für Familien

Aktionsprogramm „Aufholen nach Corona“ So funktioniert die Corona-Auszeit für Familien

Die Pandemie stellt insbesondere Familien mit Kindern vor besondere Herausforderungen gestellt. Nicht jede Familie kann sich in dieser aufreibenden Zeit einen Urlaub leisten. Der Bund unterstützt sie deshalb mit einer „Corona-Auszeit“. Wer hat Anspruch? Wo kann man buchen? Welche Orte stehen zur Auswahl? Fragen und Antworten im Überblick.

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Aufholen nach Corona

Die Bundesregierung unterstützt „Corona-Auszeiten“ für Familien mit einem zweistelligen Millionenbetrag

Foto: COLOURBOX

Was wird mit der „Corona-Auszeit für Familien“ gefördert?

Die „Corona-Auszeit“ ermöglicht berechtigten Familien einen vergünstigten Urlaub in einer gemeinnützigen Familienferienstätte oder in einer gemeinnützigen Erholungseinrichtung in Deutschland. Neben dem Aspekt der Erholung, können Familien dort auch freizeit-pädagogische Angebote wahrnehmen. Für den Aufenthalt müssen sie nur etwa zehn Prozent der Übernachtungs- und Verpflegungskosten zahlen. Die übrigen rund 90 Prozent werden vom Bund übernommen.

Für das Programm „Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern“, stehen 50 Millionen Euro zur Verfügung. Es ist Teil des Aktionsprogramms „Aufholen nach Corona für Kinder und Jugendliche“ . Die Bundesregierung hatte das Programm mit einem Volumen von zwei Milliarden Euro im Mai 2021 beschlossen.

Wer kann eine vergünstigte Familienferienzeit in Anspruch nehmen?

Die „Corona-Auszeit“ soll Familien mit kleineren und mittleren Einkommen oder mit Angehörigen mit einer Behinderung ab Herbst einen kostengünstigen Urlaub ermöglichen.

Ob Ihre Familie dafür berechtigt ist, hängt von der individuellen Familien- und Einkommenssituation ab. Mit dem Online-Check können Sie ermitteln, ob Sie die Voraussetzungen für eine „Corona-Auszeit für Familien“ erfüllen.

Für Familien mit einer oder einem Angehörigen, der einen Grad der Behinderung von 50 oder mehr haben, entfallen die Einkommensgrenzen für eine „Corona-Auszeit“.

Außerdem gelten folgende zwei Grundvoraussetzungen:

  • Die Familie hat ihren Hauptwohnsitz in Deutschland.
  • Die Eltern oder Elternteile haben für ihr Kind oder für ihre Kinder einen Anspruch auf Kindergeld.

Wie und wo können Familien ihren Urlaub buchen?

Schritt 1: Voraussetzungen prüfen
Vorab sollten Familien mithilfe des Online-Checks prüfen, ob sie alle Voraussetzungen erfüllen, um einen vergünstigten Urlaub zu erhalten.

Schritt 2: Unterkunft finden
Eine Deutschlandkarte  bietet einen Überblick über alle Einrichtungen, die Plätze anbieten. Familien können sich dort auch über Besonderheiten der Einrichtungen wie zum Beispiel Barrierefreiheit informieren und direkt ihre Buchungsanfrage starten.

Schritt 3: Aufenthalt buchen
Die angeschriebene Einrichtung nimmt anschließend mit der Familie Kontakt auf und gibt eine Rückmeldung, ob zum gewünschten Buchungszeitraum freie Plätze vorhanden sind. Wenn die Buchung verbindlich wird, muss die Familie ihre Berechtigung nachweisen.

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite „Corona-Auszeit“  des Bundesfamilienministeriums.

In welchem Zeitraum ist eine Buchung möglich?

Bis zum 31. Dezember 2022 können Familien frei wählen, wann sie den Familienurlaub wahrnehmen möchten. Der vergünstigte Aufenthalt kann in den Ferien und außerhalb der Ferien gebucht werden. Ob der gewünschte Zeitraum verfügbar ist, hängt davon ab, ob in der gewünschten Unterkunft Plätze frei sind.

An wen können sich Familien wenden, wenn sie Unterstützung benötigen?

Für Fragen rund um das Thema „Corona-Auszeit für Familien - Familienferienzeiten erleichtern“, steht eine kostenlose Beratungshotline zur Verfügung. Die Hotline ist beim Verband der Kolpinghäuser e.V. angesiedelt. Sollten Sie also beispielsweise Fragen zur Antragsstellung, Berechtigung und Abwicklung haben, wenden sie sich an das Team des Kolpinghäuser e.V. unter der Telefonnummer 0800 866 11 59. Sie ist an folgenden Tagen erreichbar:

  • Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 19:00 Uhr
  • Mittwoch: 09:00 bis 13:00 Uhr und 14:00 bis 17:00 Uhr
  • Samstag: 10:00 bis 15:00 Uhr

Außerdem können sich Familien auch per E-Mail an den Verband wenden.