30 Jahre EU-Binnenmarkt

  • Bundesregierung ⏐ Startseite
  • Newsletter und Abos  

  • Schwerpunkte

  • Themen   

  • Bundeskanzler

  • Bundesregierung

  • Aktuelles

  • Mediathek

  • Service

Zehn Vorteile des Binnenmarkts 30 Jahre EU-Binnenmarkt

In diesem Jahr feiert der Europäische Binnenmarkt sein 30-jähriges Bestehen. Welchen positiven Einfluss hat er auf den Alltag in Europa? Zehn gute Gründe für den Europäischen Binnenmarkt.

2 Min. Lesedauer

Luftaufnahme von Güterwaggons auf einem Umschlagbahnhof

Der Europäische Binnenmarkt ist eine der großen Errungenschaften der Europäischen Union. Für ihn sind „vier Freiheiten“ grundlegend: Freiheit des Personen-, des Waren-, des Dienstleistungs- und des Kapitalverkehrs.

Foto: picture alliance / Peter Kneffel

  1. Der Europäische Binnenmarkt sichert der deutschen Wirtschaft Absatzmärkte und Arbeitsplätze und damit den Wohlstand unseres Landes. Jeder vierte Arbeitsplatz in Deutschland hängt vom Export ab. Dabei sind die Länder der EU Deutschlands wichtigster Handelspartner. Mehr als die Hälfte der deutschen Exporte gehen dorthin.
  2. Verbraucherinnen und Verbraucher müssen keine Zollgebühren zahlen, wenn sie Waren aus anderen EU-Staaten bestellen.  
  3. Bis 2022 wurden mehr als 3.600 Normen auf EU-Ebene harmonisiert. Das sorgt dafür, dass die Qualitätsstandards und die Produktsicherheit in der ganzen EU gleichsam gewährleistet werden. 
  4. Das Warenangebot ist für Verbraucherinnen und Verbraucher vielfältiger und günstiger: Der Binnenmarkt schafft neue Geschäftsmöglichkeiten, Waren und Dienstleistungen überqueren Grenzen. Das verstärkt den Wettbewerb und kommt den Verbraucherinnen und Verbrauchern durch mehr Auswahl und günstigere Preise zu Gute. 
  5. Verbraucherinnen und Verbraucher werden im gesamten Binnenmarkt geschützt: Die Gewährleistungsrechte gelten europaweit. Mangelhafte Ware muss der Hersteller reparieren oder ersetzen. Die Gewährleistung gilt für einen Zeitraum von zwei Jahren in der ganzen EU.
  6. EU-Bürgerinnen und -Bürger können überall in der EU studieren und eine Ausbildung machen. Das Erasmus+ Programm der EU bietet dafür finanzielle Unterstützung. Durch den Europäischen Hochschulraum und den Europäischen Qualifikationsrahmen für lebenslanges Lernen (EQR) sind Abschlüsse innerhalb der EU leicht zu vergleichen. 
  7. EU-Bürgerinnen und -Bürger können sich aussuchen, in welchem EU-Land sie leben und arbeiten wollen. Sie und ihre Familie haben ein Aufenthaltsrecht in dem EU-Land, in dem sie erwerbstätig sind. 
  8. EU-Bürgerinnen und -Bürger können ihren Ruhestand in einem anderen EU-Mitgliedsstaat verbringen. 
  9. EU-Bürgerinnen und -Bürger können ohne Visum in ein anderes EU-Land reisen. 
  10. Dank des Europäischen Binnenmarktes ist die EU neben China und den Vereinigten Staaten einer der drei größten globalen Akteure im internationalen Handel. Der Europäische Binnenmarkt hilft den EU-Mitgliedsstaaten, sich auf dem Weltmarkt zu behaupten und stärkt den Einfluss der EU in der Welt. 

Der gemeinsame Binnenmarkt der Mitgliedstaaten der Europäischen Union existiert seit dem 1. Januar 1993 und umfasst 450 Millionen Verbraucherinnen und Verbraucher. Er ist einer der größten einheitlichen Märkte der industrialisierten Welt: Teil des Europäischen Binnenmarkts sind die 27 Mitgliedstaaten der EU sowie die Staaten Island, Norwegen und Liechtenstein, die mit der EU den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) bilden. Durch bilaterale Verträge mit der EU hat zudem die Schweiz Zugang zum Europäischen Binnenmarkt.