Kroatien: 28. Mitglied der EU

EU-Erweiterung Kroatien: 28. Mitglied der EU

Die Republik Kroatien ist seit dem 1. Juli Mitglied der Europäischen Union. Nach Ratifizierung in allen 27 Mitgliedstaaten und natürlich in Kroatien selbst hat der Balkanstaat das Aufnahmeverfahren in die EU beendet.

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Kroatische und EU-Flagge

Kroatien ist das 28. Mitglied der EU

Foto: picture alliance / dpa

Bereits am 21. Februar 2003 hatte Kroatien den Antrag auf eine EU-Vollmitgliedschaft gestellt. Im Juni 2004 folgte dann der offizielle Status als Beitrittskandidat. Seither kam es zu vielen Verhandlungen zwischen Kroatien und der EU: Reformen wurden beschlossen, Ziele festgelegt.

Willkommen in der Europäischen Union

Bundeskanzlerin Angela Merkel sprach sich schon früh für den Beitritt Kroatiens in die EU aus: "Kroatien hat 2004 seinen Beitrittsprozess begonnen, und seitdem hat es viele Jahre anstrengende Verhandlungen gegeben."

Die Staats- und Regierungschefs der EU-Mitgliedstaaten sowie Kroatiens unterzeichneten am 9. Dezember 2011 den Vertrag über den Beitritt der Republik zur Europäischen Union.

Nun heißt die Bundeskanzlerin Kroatien in der EU willkommen: "Ich beglückwünsche Kroatien, dass es diesen Weg gemeinsam mit uns gegangen ist und dass wir es jetzt geschafft haben, Kroatien als neues Mitglied aufzunehmen."

Podcast Merkel: Willkommen, Kroatien, in der EU!

Europa wächst zusammen

Mit Kroatien hat die EU 28 Mitgliedsländer mit mehr als 505 Millionen Einwohnern. In Deutschland leben derzeit rund 220.000 Menschen kroatischer Herkunft. Für sie bedeutet der Beitritt, der Heimat ein Stück näher zu kommen. "Die Kroaten in Deutschland werden in Zukunft bei der Europawahl oder bei den Kommunalwahlen mitmachen können und auch sonst sehr viele bürokratische Erleichterungen haben", so die Kanzlerin in ihrem Video-Podcast.

Kroatien übernimmt das gesamte Recht der EU. Wie üblich gibt es in vielen Bereichen Übergangsregelungen, um Anpassungsprozesse zu steuern. Die Bürgerinnen und Bürger des Landes genießen mit dem Beitritt die Rechte der Unionsbürgerschaft wie Freizügigkeit, diplomatischen Schutz, Diskriminierungsverbot oder Petitionsrechte gegenüber den EU-Institutionen. Auch dürfen sie an der Europawahl und den Kommunalwahlen in Deutschland teilnehmen.