Weitere Hilfen für Arbeitnehmer
Sozialschutz-Paket II
Für Beschäftigte, die ihre Arbeitszeit wegen der Corona-Pandemie um mindestens die Hälfte reduzieren mussten, soll das Kurzarbeitergeld ab dem vierten Monat auf 70 Prozent des entgangenen Nettolohns steigen. Ab dem siebten Monat steigt es auf 80 Prozent. Außerdem können Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ab dem 1. Mai in allen Berufen bis zur vollen Höhe des bisherigen Monatseinkommens hinzuverdienen.