Neues Qualitätssystem für deutsche Weine

Änderung des Weingesetzes Neues Qualitätssystem für deutsche Weine

Bessere Vermarktungschancen für die Winzer, mehr Orientierung und Klarheit für die Verbraucher - das sind die Ziele einer Änderung des Weingesetzes. Dieses ist zum 27.01.2021 in Kraft getreten.

1 Min. Lesedauer

Ein Kunde betrachtet das Etikett einer Rotweinflasche an einem Weinregal.

Die Reform des Weingesetzes stärkt die Profilierung des deutschen Weinbaus.

Foto: imago/MITO

Bislang stellt das deutsche Weinrecht die Angabe der Rebsorten in den Mittelpunkt – oft verbunden mit Jahrgang und Namen der Weinbergslage. Nun wird das System stärker auf die geografische Herkunft ausgerichtet. Das heißt: Je genauer die Herkunft, desto höher die Qualität.

Künftig können kleinere geografische Angaben nur bei Weinen mit geschützter geografischer Ursprungsbezeichnung gemacht werden - etwa Gemeinde - oder Lagennamen. Diese Weine gelten als Spitzenerzeugnisse der obersten Stufe der Herkunftspyramide.

Lagenwein, Ortswein, Gutswein - was sind die Unterschiede?
Die kleinste geografische Angabe ist die einer bestimmten Weinbergslage, dann folgt die Ortsangabe vor dem Namen des Weinguts, das Lagen in verschiedenen Orten haben kann. Die Unterscheidung von Lagenwein, Ortswein und Gutswein haben viele Winzer bereits nach dem Beispiel des Verbands Deutscher Prädikatsweingüter (VDP) eingeführt.

Zudem sieht das Gesetz vor, die genehmigungsfähige Fläche für Neuanpflanzungen weiter auf jährlich 0,3 Prozent der im Vorjahr mit Reben bepflanzten Gesamtfläche zu begrenzen. Bis 2023 sollen gut 300 Hektar Reben jährlich neu angepflanzt werden dürfen.

Darüber hinaus soll die Bundesanstalt für Ernährung und Landwirtschaft mehr Geld zur Unterstützung von Winzern bekommen. Die zugewiesenen Mittel stammen aus dem Weinstützungsprogramm der Europäischen Union und werden von 1,5 Millionen Euro um 500.000 Euro auf zwei Millionen Euro aufgestockt.