Einfacher zahlen an der Ladesäule

E-Mobilität Einfacher zahlen an der Ladesäule

Wichtiger Bestandteil der Elektromobilität ist der Ausbau einer bedarfsgerechten Ladeinfrastruktur: Die Nutzer von E-Autos müssen die Gewissheit haben, ihr Fahrzeug immer, verlässlich und überall laden zu können. Dafür hat die Bundesregierung die Ladesäulenverordnung überarbeitet. Die Novelle tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Fragen und Antworten.

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Ladesäulen

Die Bundesregierung fördert die flächendeckende, interoperable sowie einfach zu bedienende Infrastruktur an Ladesäulen in Deutschland.

Foto: ullstein bild - CARO / Andreas Muhs

Wie stellt sich die Ausgangslage dar?

Die zumindest teilweise Elektrifizierung des Straßenverkehrs ist für die Erreichung der Klimaziele 2030 unerlässlich. Für den Durchbruch der Elektromobilität wiederum bedarf es insbesondere einer bedarfsgerechten, verbraucherfreundlichen und sicheren Ladeinfrastruktur. Die Nutzer von Elektromobilen müssen die Gewissheit haben, ihr Fahrzeug immer, verlässlich und überall laden zu können - sowohl in Deutschland als auch europaweit.

Warum wurde die Ladesäulenverordnung novelliert?

Die Zweite Verordnung zur Änderung der Ladesäulenverordnung setzt einen Beschluss der Konzertierten Aktion Mobilität vom 8. September 2020 sowie eine Vorgabe im Masterplan Ladeinfrastruktur der Bundesregierung vom November 2019 um. Ziel der Änderungsverordnung ist der Aufbau und Betrieb einer bedarfsgerechten, nutzerfreundlichen und interoperablen Ladeinfrastruktur mit einheitlichem Bezahlsystem.

Was beinhaltet die Novelle im Wesentlichen?

  • Neu errichtete Ladepunkte müssen ab dem 1. Juli 2023 über eine Schnittstelle verfügen, die genutzt werden kann, um Standortinformationen und dynamische Daten wie den Belegungsstatus und die Betriebsbereitschaft zu übermitteln.
  • Der Betreiber eines öffentlich zugänglichen Ladepunkts hat an dem jeweiligen Ladepunkt oder in dessen unmittelbarer Nähe die für den bargeldlosen Zahlungsvorgang erforderliche Authentifizierung zu ermöglichen und einen kontaktlosen Zahlungsvorgang mindestens mittels eines gängigen Debit- und Kreditkartensystems anzubieten. Neben dem Zahlen mit Kredit- und Debitkarte können die Betreiber selbstverständlich weiterhin auch alternative Zahlungsmöglichkeiten – wie webbasierte Systeme über eine App oder mit einem QR-Code – anbieten.
  • Die Errichtung von Normalladepunkten, die ausschließlich mit fest angebrachtem Ladekabel ausgestattet sind, wird zugelassen, der Anwendungsbereich der Ladesäulenverordnung auf Nutzfahrzeuge erweitert.
  • Die Anzeigepflicht für neu errichtete Ladesäulen bei der Bundesnetzagentur besteht spätestens zwei Wochen nach Inbetriebnahme statt wie bisher mindestens vier Wochen vor Aufbau.

Wann tritt die neue Verordnung in Kraft?

Die novellierte Verordnung, die am 10. November 2021 im Bundesanzeiger veröffentlicht wurde, tritt am 1. Januar 2022 in Kraft. Die Anbieter haben bis Mitte 2023 Zeit, Ladesäulen zu entwickeln und zuzulassen, die den neuen Anforderungen entsprechen. Bestehende Ladesäulen müssen nicht nachgerüstet werden.

Der im November 2019 vorgelegte Masterplan Ladeinfrastruktur enthält Maßnahmen für den zügigen Aufbau einer flächendeckenden und nutzerfreundlichen Ladeinfrastruktur. Konkret geht es um gezielte Förderungen, verbesserte gesetzliche Rahmenbedingungen und eine aktive Koordination zwischen Bund, Ländern, Kommunen und Industrie.