Mehr professionelle Unterstützung für Betroffene

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Im Bundestag beschlossen
Mehr professionelle Unterstützung für Betroffene

Betroffene von schweren Straftaten sollen im Verfahren vor Gericht leichter professionelle Unterstützung durch psychosoziale Begleitung erhalten können. Der Bundestag hat einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Stärkung der Rechte von Verletzten beschlossen.

Nahaufnahme von vier Frauenhänden, die sich berühren.

Betroffene von Straftaten sollen leichteren Zugang zu qualifizierter Betreuung und Unterstützung während eines Strafverfahrens erhalten.

Foto: Getty Images/Prostock-Studio

Ein Strafverfahren kann für Menschen, die eine schwere Straftat erlitten haben, belastend sein. Die psychosoziale Prozessbegleitung ist eine besonders intensive Form der nicht-rechtlichen Begleitung von Opfern schwerer Straftaten. Sie umfasst, dass Betroffene während des gesamten Strafverfahrens qualifiziert betreut, informiert und unterstützt werden.

Schutz für Kinder und Opfer häuslicher Gewalt

Ein Anspruch auf professionelle Begleitung und Betreuung existiert bereits seit neun Jahren. Nun wurde er überarbeitet. Ziel ist, dass das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung besser angenommen wird. Insbesondere sollen Kinder und Jugendliche die Begleitung ohne Antrag erhalten können.

Zudem sollen Opfer von gravierender häuslicher Gewalt besser geschützt werden. Denn dieser Opfergruppe steht trotz ihrer besonderen Schutzbedürftigkeit bislang weder ein Anspruch auf Beiordnung einer Nebenklagevertretung noch einer psychosozialen Prozessbegleitung zu.