Europäische Verfassung

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Am 29. Oktober 2004 unterzeichneten die Staats- und Regierungschefs der Europäischen Union in Rom den Vertrag über die Europäische Verfassung. Sie fasste die bisherigen Europäischen Verträge zusammen und fügte neue Elemente ein. Die Verfassung sollte bis zum 1. November 2006 von den Mitgliedstaaten der Europäischen Union ratifiziert werden. Dies geschah nach den jeweiligen nationalen Vorschriften entweder durch die Parlamente oder durch Volksabstimmungen. In Deutschland erfolgte dies mit der erforderlichen verfassungsändernden Mehrheit von jeweils Zweidritteln in Bundestag und Bundesrat

In Frankreich und den Niederlanden lehnten die Bevölkerungen in Volksabstimmungen die Verfassung ab. Daraufhin wurde der Ratifizierungsprozess im Juni 2005 von den Staats- und Regierungschefs der EU bis auf weiteres ausgesetzt. Man verordnete der EU eine Denkpause. Nach langen Verhandlungen unter deutscher Ratspräsidentschaft im ersten Halbjahr 2007 einigten sich die Staats- und Regierungschefs im Juni 2007 in Brüssel auf einen Reformvertrag, den Vertrag von Lissabon, der am 1. Dezember 2009 in Kraft trat. Er enthält die wesentlichen Elemente der Verfassung.

Hier die wichtigsten Elemente des gescheiterten Verfassungsentwurfs in Kürze:

Werte und Ziele der Europäischen Union

Die Verfassung definiert die Union als Gemeinschaft, die der Achtung der Menschenwürde, der Freiheit, Demokratie, Gleichheit und Rechtstaatlichkeit verpflichtet ist.

Bürgerrechte

Die Grundrechtecharta ist Bestandteil der Verfassung. Die Möglichkeit eines europäischen Bürgerbegehrens war vorgesehen. 

Hauptamtlicher Präsident

Erstmals sollte ein hauptamtlicher Präsident an der Spitze der EU stehen. Vorgesehen war, den EU-Ratspräsidenten von den Staats- und Regierungschefs auf zweieinhalb Jahre zu wählen. Der EU-Präsident sollte die Arbeit des Europäischen Rates koordinieren und jährlich vier Gipfeltreffen vorbereiten. Er sollte die EU auch nach außen vertreten, dabei aber die Zuständigkeiten des EU-Außenministers wahren. Mit dieser Regelung würde die halbjährlich zwischen den EU-Mitgliedsländern rotierende EU-Präsidentschaft abgeschafft. Sie hätte die politische Arbeit in einer auf 27 und mehr Länder angewachsenen EU erheblich erschwert. 

Außenminister der Europäischen Union

Neu war auch das Amt eines EU-Außenministers. Er sollte zugleich Vorsitzender des Außenministerrates und Vizepräsident der EU-Kommission sein. Dadurch würde er sowohl an den Ministerrat als auch an die Kommission angebunden. Der Europäische Rat sollte ihn ernennen, der Präsident der EU-Kommission müsste zustimmen. 

Zahl der Kommissare

Bis zum Jahre 2014 sollte jeder Mitgliedstaat einen Kommissar in der EU-Kommission stellen. Danach sollte die Zahl der Kommissare auf zwei Drittel der Anzahl der Mitgliedstaaten begrenzt werden. Sie sollten nach dem Rotationsprinzip ernannt werden. Große und kleine EU-Staaten

 wären gleichberechtigt.