Europäische Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS)

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"Wer nicht mehr frei über Energie und Stahl verfügt, kann keinen Krieg mehr erklären". Mit dieser Argumentation schlug am 9. Mai 1950 der damalige französische Außenminister Robert Schuman die Gründung einer europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl vor. 1951 beschlossen Belgien, Deutschland, Frankreich, Italien, Luxemburg und die Niederlande im Rahmen der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS, auch Montanunion), ihre Schwerindustrie und damit die Schlüsselindustrie für die Rüstung gemeinsam zu organisieren.

Mit der Gründung der EGKS gaben die Unterzeichnerstaaten erstmals in Teilbereichen nationale Souveränität an eine europäische supranationale Organisation ab. Die völlig neue Organisationsform bestehend aus "Hoher Behörde", Ministerrat und Parlamentarischer Versammlung war Vorbild für die folgenden Europäischen Gemeinschaften.

Die EGKS schuf einen Gemeinsamen Markt für die Montangüter Kohle und Stahl. Im Vergleich zu den anderen Europäischen Gemeinschaften hatte die EGKS ein besonderes Privileg: Für Verwaltungsausgaben und Finanzierungsaufgaben erhob sie von den Unternehmen eine Umlage für die Erzeugung von Kohle und Stahl. Dies war die einzige europäische "Steuer".

Die Organe der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl gingen 1967 im Rahmen der Fusion der Organe der drei Europäischen Gemeinschaften (EGKS, Euratom und Europäische Wirtschaftsgemeinschaft) in den gemeinsamen Organen der Europäischen Gemeinschaften auf.

Am 23. Juli 2002 lief die fünfzigjährige Vertragsfrist aus. Die betroffenen Industrien unterliegen seitdem den Regelungen des EG-Vertrags.

Die EGKS hatte folgende Aufgaben

  • die Versorgung mit Montangütern sicher zu stellen,
  • den gleichen Zugang der Mitgliedsstaaten zum Markt zu gewährleisten,
  • die Preisgestaltung zu kontrollieren,
  • geeignete Rahmenbedingungen zum Produktionsausbau und zur Verhinderung des Raubbaus von Bodenschätzen zu schaffen,
  • die Lebens- und Arbeitsbedingungen der Arbeiter zu verbessern,
  • die Erzeugung zu modernisieren,
  • Diskriminierungen von Käufern, Erzeugern oder Verbrauchern zu verhindern,
  • Zölle, mengenmäßige Beschränkungen und Abgaben im Warenverkehr abzuschaffen.

Stand: April 2013