Europäische Gemeinschaft (EG) 

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Die Gründung der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl (EGKS) im Jahre 1951 war der Grundstein der Europäischen Einigung. Im Jahre 1957 wurden durch die Unterzeichnung der Römischen Verträge die Europäische Wirtschaftsgemeinschaft (EWG) sowie die Europäische Atomgemeinschaft (Euratom) gegründet.

Am 1. Juli 1967 trat der Fusionsvertrag in Kraft, mit dem die Exekutivorgane der drei Gemeinschaften verschmolzen wurden (Europäische Kommission, Rat der Europäischen Union). Seitdem wurde die Bezeichnung "EG" als Sammelbegriff für diese drei Europäischen Gemeinschaften verwendet.

Vertrag von Maastricht

Mit dem Vertrag über die Europäische Union (Maastricht-Vertrag) wurde die EG Teil des neuen Gesamtgefüges, für das der Name "Europäische Union" gewählt wurde. Die Europäische Union ruhte zunächst auf drei Säulen: Die "Europäische Gemeinschaft", die aus den EG-Gründungsverträgen hervorgegangen ist und in Maastricht weiter vertieft wurde, blieb das tragende Element; hier sind auch die Regelungen zur Wirtschafts- und Währungsunion (WWU) zu finden. Der Einstieg in eine Gemeinsame Außen- und Sicherheitspolitik (zweite Säule) und in die "Zusammenarbeit der Justiz- und Innenminister" (dritte Säule, Innen- und Justizpolitik) wurde erreicht.

Vertrag von Amsterdam

Der im Mai 1999 in Kraft getretene Vertrag von Amsterdam stärkte die drei Säulen, auf die sich die EU stützt und entwickelte die Bestimmungen des Vertrags von Maastricht weiter. Der Vertrag von Amsterdam machte die Beschäftigungspolitik und die Bürgerrechte zu zentralen Anliegen der EU. Er beseitigte die letzten Hindernisse für die Freizügigkeit und stärkte die innere Sicherheit. Schließlich ermöglichte er der Europäischen Union, in der Welt mit einer Stimme zu sprechen.

Vertrag von Nizza

Mit dem Vertrag von Nizza, der am 1. Februar 2003 in Kraft trat, erfuhr die EU eine grundlegende Änderung ihrer Funktionsweise. Ziel war, die Gemeinschaft auch für 25 und mehr Mitgliedsländer funktionsfähig zu halten. Dazu wurden u.a. die Stimmrechte im Ministerrat neu geregelt, die Regelungen für Mehrheitsentscheidungen geändert, die Zahl der EU-Kommissare neu festgesetzt, die Anzahl der Europaabgeordneten je Land neu festgelegt und Brüssel als Tagungsort für die EU-Gipfel bestimmt.

Vertrag von Lissabon

Der Vertrag von Lissabon stellte die EU auf eine neue Grundlage. Er besteht aus dem EU-Vertrag und dem Vertrag über die Arbeitsweise der Union. Mit diesem Vertrag wurde unter anderem das Europäische Parlament zum gleichberechtigten Gesetzgeber neben dem Ministerrat, wurden bisher nicht vergemeinschaftete Politikfelder wie die Innen- und Justizpolitik in die Verträge integriert und wurde die EU nach innen und außen handlungsfähiger. Der Vertrag trat am 1. Dezember 2009 in Kraft.

Stand: Juni 2023