Studierende sowie Fachschülerinnen und -schüler wurden 2023 mit einer einmaligen Energiepreispauschale von 200 Euro unterstützt. Viele Rentnerinnen und Rentner hatten bereits im Dezember 2022 einen einmaligen Zuschuss für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 300 Euro brutto erhalten. Erwerbstätige erhielten im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro.
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Energiepreispauschale für Studierende
Steigende Energiekosten belasten Menschen mit geringem oder gar keinem Einkommen besonders stark. Davon sind oft auch Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler betroffen. Sie haben deshalb in 2023 eine Einmalzahlung für die gestiegenen Energiekosten in Höhe von 200 Euro erhalten.
Studierende und Fachschülerinnen und Fachschüler haben auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro erhalten. Maßgeblich für eine Auszahlung der Pauschale war, dass die Berechtigten am 1. Dezember 2022 an einer Hochschule in Deutschland immatrikuliert beziehungsweise an einer Berufsfachschule angemeldet sind.
Von der Energiepreispauschale konnten knapp drei Millionen Studierende und 450.000 Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen und Berufsfachschulklassen profitieren.
Die Energiepreispauschale unterlag nicht der Besteuerung. Sie wurde weder bei einkommensabhängigen Leistungen und Sozialleistungen noch bei Sozialversicherungsbeiträgen berücksichtigt.
Anspruch auf die einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro hatten:
- Studierende
- Schülerinnen und Schüler in Fachschulklassen, deren Besuch eine berufsqualifizierende Berufsausbildung voraussetzt,
- Schülerinnen und Schüler in Berufsfachschulklassen und Fachschulklassen, die in einem mindestens zweijährigen Ausbildungsgang einen berufsqualifizierenden Abschluss vermitteln, sowie
- Schülerinnen und Schüler in vergleichbaren Bildungsgängen.
Die für eine unmittelbare Auszahlung nötigen Daten, wie zum Beispiel die Bankverbindungen, lagen leider so nicht vor. Das ist beispielsweise bei Rentnern, die ohnehin regelmäßig ihre Rentenzahlung bekommen, anders. Deshalb musste die Energiepreispauschale von den Studierenden beziehungsweise Fachschülerinnen und Fachschülern beantragt werden.
Bund und Länder hatten gemeinsam eine digitale Antragsplattform entwickelt, über die die Auszahlung beantragt werden konnte. Zuständig für die Auszahlung waren die Länder. Die bundesweit einheitliche Antragstellung zur Auszahlung der 200 Euro war für alle Antragsberechtigten bis zum 2. Oktober 2023 möglich.
Energiepreispauschale für Rentnerinnen und Rentner
Angesichts der hohen Preissteigerungen im Energiebereich hat die Bundesregierung viele Rentnerinnen und Rentner mit einer Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro brutto entlastet. Die Pauschale wurde im Dezember 2022 ausgezahlt.
Die Energiepreispauschale hat erhalten, wer zum Stichtag 1. Dezember 2022 Anspruch auf eine Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der gesetzlichen Rentenversicherung oder der Alterssicherung der Landwirte hat. Ob die Rente befristet oder unbefristet bezogen wird, spielt keine Rolle.
Weitere Voraussetzung: Rentnerinnen und Rentner haben ihren Wohnsitz im Inland. Wer mehrere Renten bezieht, beispielsweise eine Alters- und eine Witwenrente, bekommt nur einmal die Energiepreispauschale ausbezahlt.
Wer die Energiepreispauschale trotz bestehendem Anspruch nicht erhalten hat, kann seit 9. Januar 2023 bei der DRV Knappschaft-Bahn-See einen Antrag auf nachträgliche Auszahlung stellen.
Für telefonische Auskünfte zur Energiepreispauschale ist das Bürgertelefon des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales montags bis donnerstags von 08:00 bis 20:00 Uhr unter der Telefonnummer 030 221 911 001 erreichbar. Darüber hinaus beantworten die Deutsche Rentenversicherung und das Bundesministerium für Arbeit und Soziales auf ihren Internetseiten die wichtigsten Fragen zum Thema „Energiepreispauschale“. Fragen zur Rentenzahlung beantworten der Renten Service der Deutschen Post AG, die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See und die Landwirtschaftliche Alterskasse.
Energiepreispauschale für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer
Aufgrund der Energiekrise in Deutschland erhielten einkommensteuerpflichtige Erwerbstätige bereits im September 2022 eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgte über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständigen wurde über die Senkung ihrer Steuervorauszahlung ein Vorschuss gewährt. Die Energiepreispauschale ist sozial ausgestaltet. Sie ist in der Regel steuerpflichtig, so dass sich die Nettoentlastung entsprechend der persönlichen Steuerbelastung mindert.
Wir entlasten Deutschland
Gas- und Strompreisbremse, Einmalzahlungen und Inflationsausgleich: Die Bundesregierung hat umfangreiche Entlastungspakete geschnürt – gemeinsam umfassen sie fast 300 Milliarden Euro. Das Ziel: Bürgerinnen und Bürger sollen unterstützt und Arbeitsplätze gesichert werden.