Pflegekosten: Familien werden entlastet

Unterhaltszahlungen Pflegekosten: Familien werden entlastet

Die Bundesregierung hat erwachsene Kinder pflegebedürftiger Eltern entlastet: Seit dem 1. Januar können sie erst zu Unterhaltszahlungen herangezogen werden, wenn ihr Jahreseinkommen 100.000 Euro brutto übersteigt. Außerdem wurde mit dem Angehörigen-Entlastungsgesetz ein Budget für Ausbildung eingeführt und die unabhängige Teilhabeberatung gestärkt.

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Ein älterer, sitzender Mann blickt zu einem jungen Pfleger im weißen Kittel hoch, der sich zum alten Mann hinunterbeugt und dessen Schulter berührt.

Derzeit erhalten fast 400.000 alte Menschen finanzielle Hilfe vom Staat, um den Pflegedienst oder den Aufenthalt im Pflegeheim bezahlen zu können.

Foto: Getty Images/Westend61

Wenn Eltern die Kosten für ihre Pflege im Alter nicht allein aufbringen können, wurden häufig die erwachsenen Kinder zu Unterhaltszahlungen verpflichtet. Mit dem neue Gesetz werden Angehörige nun erst herangezogen, wenn ihr Brutto-Jahreseinkommen 100.000 Euro übersteigt . Für Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung galt die Einkommensgrenze von 100.000 Euro bereit zuvor.

Eltern und Kinder seien durch die Pflegebedürftigkeit eines Angehörigen oft stark belastet und trügen eine große Verantwortung, hatte Bundessozialminister Hubertus Heil zu dem Gesetzesvorhaben erklärt. "Wir nehmen ihnen jetzt die Angst vor unkalkulierbaren finanziellen Forderungen."

Von der Neuregelung profitieren alle Kinder und Eltern bis zu einem Jahreseinkommen von 100.000 Euro, die gegenüber Sozialleistungsbeziehern unterhaltspflichtig sind. So auch Familien, die sich um ein volljähriges Kind mit Behinderung kümmern. Damit geht das Gesetz  über die Vereinbarung im Koalitionsvertag hinaus. Die Bundesregierung beende damit eine jahrelange Ungleichbehandlung, so Heil. "Das ist längst überfällig."

Im gleichen Umfang sind außerdem Menschen von Zuzahlungen befreit, deren Angehörige aufgrund einer Behinderung Anspruch auf eine sogenannte Eingliederungshilfe haben – etwa auf finanzielle Hilfe für den Umbau einer barrierefreien Wohnung oder auf einen Gebärdensprachdolmetscher.

Verbesserungen für Menschen mit Behinderungen

Für Menschen mit Behinderungen enthält das Gesetz darüber hinaus weitere wichtige Verbesserungen - etwa ein Budget für Ausbildung. Damit werden behinderte Menschen unterstützt, die eine reguläre Berufsausbildung antreten. Bis Ende vergangenen Jahres wurde nur die berufliche Bildung in einer Werkstatt für behinderte Menschen gefördert - allerdings ohne die Möglichkeit, dort einen anerkannten Berufsabschluss zu erwerben. 

Zudem wurde die ergänzende unabhängige Teilhabeberatung entfristet und finanziell aufgestockt. Sie bietet Menschen mit Behinderung und deren Angehörigen Hilfe und Beratung zu Fragen von Rehabilitation und Teilhabe – unabhängig von Leistungsträgern und Leistungserbringern.