Open-Data - Chance für Partizipation und Innovation

Kabinett beschließt Fortschrittsbericht Open-Data - Chance für Partizipation und Innovation

Daten sind eine unerschöpfliche, wertvolle Ressource. Um handeln zu können, erheben auch die Bundesbehörden vielfältige Daten. Seit 2017 sind sie verpflichtet, unbearbeitete Daten, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben erhoben haben, aktiv zum Abruf bereit zu stellen. Das Kabinett hat sich heute mit den Fortschritten beim Thema "Open Data" befasst. 

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Drei Personen schauen gemeinsam auf den Bildschirm eines Laptops und besprechen eine Statistik.

Der offene Zugang zu Daten kann auch Impulse für neue Geschäftsmodelle auslösen.

Foto: Getty Images/iStockphoto

Mit dem "Open-Data-Gesetz" wurde im Juli 2017 die gesetzliche Grundlage dafür geschaffen, dass Behörden auf Bundesebene offene Daten zur weiteren Verwendung zur Verfügung stellen. Diese Verpflichtung betrifft nur Daten, die beispielsweise nicht dem Datenschutz unterliegen oder die nicht die Rechte Dritter berühren.

Hürden für Datennutzung abbauen

Über die Webseite govdata.de können Behörden offene Daten zur Verfügung stellen. Die hier bereitgestellten Meta-Daten umfassen unter anderem anonymisierte Statistiken, Daten zum Bundeshaushalt und zahlreiche weitere nutzbare Daten. Diese Daten werden der Öffentlichkeit in Formaten zur Verfügung gestellt, die eine weitere Verwendung deutlich erleichtern soll. Hürden bei der Nutzung offener Daten sollen so reduziert werden.

Die Bereitstellung offener Daten durch die Verwaltung ermöglicht es den Bürgerinnen und Bürgern, das Handeln der Verwaltung besser nachvollziehen zu können und bietet die Chance, die Partizipation bei Entscheidungen zu vergrößern. Gleichzeitig können offen verfügbare Daten auch Impulse für neue Geschäftsmodelle und Innovationen schaffen.

Bereitstellung von Daten soll ausgeweitet werden

Der nunmehr beschlossene Fortschrittsbericht der Bundesregierung beleuchtet die in den vergangenen zwei Jahren getätigten Schritte und dient als Basis für die Weiterentwicklung des E-Government-Gesetzes. Die Bundesregierung verfolgt das Ziel, im Rahmen eines zweiten Open-Data-Gesetzes die Bereitstellung offener Daten künftig auszuweiten.

Der Themenbereich "Open-Data" ist ein Bestandteil des Themenkomplexes "Open Government". Auf internationaler Ebene beteiligt sich die Bundesregierung aktiv in der "Open Government Partnership" und rückt im Oktober 2019 in den Lenkungsausschuss auf. Außerdem wurde in diesem Zusammenhang kürzlich auch der zweite nationale Aktionsplan von der Bundesregierung beschlossen.