Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen

Fragen und Antworten zum Verpackungsgesetz Mehrweg fürs Essen zum Mitnehmen

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen pfandpflichtig. Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen sollen ab 2023 dazu beitragen, Abfälle zu vermeiden, Rohstoffe zu sparen und die Umwelt zu schonen. Ein kurzer Überblick über die Regelungen im Verpackungsgesetz.

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Einwegverpackungen aus Styropor auf einem Haufen.

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, neben Einweg- auch Mehrwegbehälter für Essen und Getränke zum Mitnehmen anzubieten.

Foto: picture alliance / dpa / Robert Guenther

Für welche Getränkebehältnisse gilt künftig die Pfandpflicht?

Seit Anfang 2022 sind alle Einweg-Getränkeflaschen aus Kunststoff pfandpflichtig. Eine Übergangsfrist bis 2024 gilt für Plastikflaschen mit Milchgetränken. Auch alle Getränkedosen sind seit 2022 ausnahmslos pfandpflichtig. Das Pfandsystem für Einweggetränkeflaschen sorgt dafür, dass diese verwertet werden können. Es lassen sich neue Flaschen oder auch Textilien herstellen.

Bisher wird auf Einweg-Getränkeflaschen von Bier, Mineralwasser, Erfrischungsgetränken und alkoholhaltigen Mischgetränken grundsätzlich ein Pfand von 25 Cent erhoben. Von der Einweg-Pfandpflicht ausgenommen sind bisher Milch, Wein, Spirituosen, Frucht- und Gemüsesäfte. Auch Nischenprodukte wie Apfelwein, Cider oder Energydrinks sind noch pfandfrei.

Welcher Rezyclat-Anteil gilt für PET-Getränkeflaschen?

Ab 2025 müssen PET-Einweg-Getränkeflaschen mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik, sogenanntes Rezyklat, enthalten. Ab 2030 wird diese Quote auf mindestens 30 Prozent für sämtliche Getränkeflaschen aus Einweg-Kunststoff erhöht. PET-Mehrweg-Getränkeflaschen enthielten bereits 2015 durchschnittlich 26 Prozent Recyclingmaterial. 

Die Grafik zeigt einen Zeitstrahl mit Schritten für die Abfallvermeidung. (Weitere Beschreibung unterhalb des Bildes ausklappbar als "ausführliche Beschreibung")

Mit diesen Maßnahmen will die Bundesregierung zunehmende Abfälle vermeiden und Rohstoffe schonen.

Überschrift: Schritte zur Abfallvermeidung

Ein Zeitstrahl mit den Angaben:

  • Ab 2022: Pfandpflicht für alle Einweggetränkeflaschen aus Kunststoff und alle Getränkedosen.
  • Ab 2023: Zusätzlich Mehrweg- neben Einwegbehältern für Fast-Food- und To-Go-Essen.*
  • Ab 2025: Mindestens 25 Prozent Recycling-Plastik bei PET-Einweggetränkeflaschen.
  • Ab 2030: Mindestens 30 Prozent Recycling-Plastik für alle Einwegkunststoffgetränkeflaschen.

 
* Ausgenommen von der Pflicht sind kleinere Betriebe.


Foto: Bundesregierung

Was gilt für Lieferdienste und Gastronomie?

Ab 2023 werden Caterer, Lieferdienste und Restaurants verpflichtet, auch Mehrwegbehälter als Alternative zu Einwegbehältern für Essen und Getränke zum Mitnehmen und Bestellen anzubieten. Eine Ausnahme soll es für kleine Betriebe geben – etwa Imbissbuden – mit maximal fünf Beschäftigten und maximal 80 Quadratmetern Verkaufsfläche. Sie sollen ihrer Kundschaft Speisen und Getränke auch in mitgebrachte Behälter abfüllen können. Auf diese Möglichkeit sollen sie ihre Kundschaft deutlich hinweisen.

In Deutschland entsteht täglich tonnenweise Verpackungsmüll durch Take-away-Einwegverpackungen. Für wiederverwendbare Kaffee-To-Go-Becher haben sich einige Systeme etabliert. Zur Mitnahme von Speisen werden bereits in geringem Maße Mehrwegverpackungssysteme oder Mehrwegverpackungen mit Pfand angeboten. Auf Basis von Erfahrungen, die durch ein Förderprojekt gesammelt werden konnten, gibt es hilfreiche Tipps für das Umsteigen auf Mehrweg-Take-away-Lösungen

Seit dem 3. Juli 2021 sind außerdem Herstellung und Handel mit Wegwerfprodukten aus Plastik , wie Einwegbesteck und-Tellern, Wattestäbchen, Strohhalmen und Rührstäbchen, EU-weit verboten. Das gilt ebenso für To-Go-Becher und Einweg-Lebensmittelbehälter aus Styropor.

Was unternimmt die Bundesregierung gegen den Export von Plastikmüll?

Seit 2021 gilt ein EU-weites Exportverbot für schwer recycelbare Kunststoffabfälle, die vermischt oder verschmutzt sind. Bei diesen Abfällen ist das Risiko besonders groß, dass Teile davon in Importländern illegal in die Umwelt gelangen. Im deutschen Verpackungsgesetz gelten seit 2019 verschärfte Regelungen zur Kontrolle der ordnungsgemäßen Verwertung von Kunststoffverpackungen.

So sind die Exporte von Kunststoffabfällen aus Deutschland nach China und Südostasien seit 2016 erheblich gesunken: Betrug der Export von diesen Abfällen in 2019 lediglich rund 2.600 Tonnen nach China, so waren es drei Jahre zuvor noch 562.910 Tonnen. Und nach Südostasien ging der Export immerhin um rund 58 Prozent auf 374.588 Tonnen zurück.

Welche Strategie verfolgt die Bunderegierung zur Abfallvermeidung?

Seit 2013 gibt es das Abfallvermeidungsprogramm  des Bundes und der Länder. Die erste Programmphase konzentrierte sich auf Maßnahmen der öffentlichen Hand. Auch wenn in Deutschland der überwiegende Anteil des Mülls recycelt und der Rest dem Stand der Technik entsprechend behandelt wird, sollen Abfälle möglichst vermieden werden. Denn der Ressourcenverbrauch und die Menge an Siedlungsabfällen nahmen weltweit zu. Seitdem wurde im Sinne der Kreislaufwirtschaft und Abfallvermeidung einiges erreicht, aber es bleibt weiter viel zu tun. Dazu braucht es die Unterstützung von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen, Vereinen und anderen Institutionen.