Klimaschutzgesetz gilt
Bis 2030 will Deutschland den Treibhausgasausstoß um mindestens 55 Prozent verringern. Dafür hat die Bundesregierung als erste Regierung weltweit in einem Klimaschutzgesetz ihr nationales Klimaschutzziel verbindlich festgeschrieben. Es ist am 18. Dezember 2019 in Kraft getreten.
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Das neue Klimaschutzgesetz sieht vor, die Treibhausgasemissionen im Vergleich zum Jahr 1990 schrittweise zu mindern, dabei um mindestens 55 Prozent bis zum Zieljahr 2030. Langfristig verfolgt die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2050. Auch dieses Ziel steht klar im Gesetz.
Das Klimaschutzgesetz wurde am 17.12.2019 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.
Klare Emissionsziele für alle Sektoren
Das Klimaschutzgesetz zeigt erstmals auf, wie viel CO2 jeder Sektor noch ausstoßen darf. Die Bundesministerien sind verpflichtet, für die Einhaltung der jährlichen Emissionsziele in den einzelnen Sektoren zu sorgen - also in der Energiewirtschaft, der Industrie, im Gebäudebereich, im Verkehr, in der Land- und Forstwirtschaft sowie in der Abfallwirtschaft.
Erfüllt ein Sektor seine gesetzlich vorgesehenen Ziele nicht, steuert die Bundesregierung umgehend nach. Das zuständige Ministerium muss innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorlegen. Vor einem Beschluss der Bundesregierung über Maßnahmen zur Nachsteuerung prüft der Expertenrat die zugrunde liegenden Annahmen. Auf dieser Grundlage entscheidet die Bundesregierung, welche Maßnahmen sie ergreifen wird, um die Emissionsminderung in den Sektoren und damit das Klimaziel weiter zu erreichen.
Transparente und laufende Erfolgskontrolle
Die Bundesregierung setzt bei der Umsetzung des Gesetzes auf größtmögliche Transparenz und Erfolgskontrolle. Die genauen Emissionsdaten in den einzelnen Sektoren werden jährlich vom Umweltbundesamt ermittelt und im März des Folgejahres veröffentlicht.
Die Fortschritte werden dann durch einen unabhängigen Expertenrat begleitet. Er prüft und bewertet die jährlichen Emissionsdaten des Umweltbundesamtes und berichtet der Bundesregierung und dem Bundestag. Insgesamt umfasst der Expertenrat fünf Sachverständige, darunter zwei Klimawissenschaftler, einen Experten für soziale Fragen, einen Umwelt- und Nachhaltigkeitsexperten und einen Wirtschaftssachverständigen.
Bundesverwaltung will bis 2030 klimaneutral werden
Der Bund geht zudem selbst voran: Bei allen Investitions- und Beschaffungsvorgängen berücksichtigt er künftig das Ziel der Treibhausgasminderung. Die Bundesverwaltung soll bereits bis zum Jahr 2030 klimaneutral organisiert werden.
Klimaschutzprogramm Schritt für Schritt umsetzen
Schritt für Schritt setzt die Bundesregierung ihr Klimaschutzprogramm um, damit Deutschland seine Klimaschutzziele erreicht.
Weitere Gesetze aus dem Klimaschutzprogramm: Ab 2020 wird eine höhere Flugsteuer eingeführt und mit dem Gesetz für einen CO2-Preis werden ab 2021 fossile Brennstoffe zum Fahren und Heizen teurer.
Zusätzlich gibt es ab 2020 eine neue Steuerförderung für die Gebäudesanierung und die Mehrwertsteuer für Bahntickets wird gesenkt.
Zur Entlastung einkommensschwächerer Mieter hat das Kabinett zudem am 13. November einen Zuschlag zum Wohngeld beschlossen. Diesem Gesetz muss der Bundestag noch zustimmen.