- Pressemitteilung 414
- Presse- und Informationsamt der Bundesregierung (BPA)
Der Präsident der Französischen Republik, die Bundeskanzlerin der Bundesrepublik Deutschland, der Präsident der Russischen Föderation und der Präsident der Ukraine sind heute in Paris zusammengekommen.
Die Minsker Vereinbarungen (Minsker Protokoll vom 5. September 2014, Minsker Memorandum vom 19. September 2014 und das Maßnahmenpaket von Minsk vom 12. Februar 2015) bleiben die Grundlage der Tätigkeit im Normandie-Format, dessen Mitgliedstaaten sich zur vollständigen Umsetzung dieser Vereinbarungen bekennen.
Sie unterstreichen ihr gemeinsames Streben nach einer dauerhaften und umfassenden Vertrauens- und Sicherheitsarchitektur in Europa auf Grundlage der OSZE-Prinzipien, wofür die Beilegung des Konflikts in der Ukraine einen von mehreren wichtigen Schritten darstellt.
Auf dieser Grundlage beschließen sie Folgendes:
1. Sofortige Maßnahmen zur Stabilisierung der Lage im Konfliktgebiet
Die Seiten verpflichten sich zu einer vollständigen und umfassenden Umsetzung des Waffenstillstands, der durch alle für den Waffenstillstand erforderlichen Unterstützungsmaßnahmen gestärkt wird, bis Ende des Jahres 2019.
Sie unterstützen die Entwicklung und Durchführung eines aktualisierten Plans für die Minenräumung auf Grundlage der Entscheidung der Trilateralen Kontaktgruppe über Tätigkeiten zur Minenräumung vom 3. März 2016.
Sie werden eine Vereinbarung im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe über drei weitere Entflechtungsgebiete unterstützen, wobei das Ziel ist, Truppen und Ausrüstung bis Ende März 2020 erfolgreich zu entflechten.
Sie ermuntern die Trilaterale Kontaktgruppe, die Freilassung und den Austausch von im Zusammenhang mit dem Konflikt Festgehaltenen nach dem Grundsatz “alle gegen alle” bis zum Ende des Jahres, beginnend mit “alle Identifizierten gegen alle Identifizierten”, zu ermöglichen, mit der Maßgabe, dass internationalen Organisationen einschließlich des Internationalen Komitees vom Roten Kreuz (IKRK) uneingeschränkter und unkonditionierter Zugang zu allen festgehaltenen Personen gewährt wird.
Sie werden eine Vereinbarung im Rahmen der Trilateralen Kontaktgruppe innerhalb von 30 Tagen über neue Übergangsstellen entlang der Kontaktlinie unterstützen, wobei primär humanitäre Kriterien die Grundlage hierfür sein sollten.
Sie erinnern daran, dass die Sonderbeobachtermission der OSZE in der Ukraine (SMM) alle Möglichkeiten unter dem Mandat vom 21. März 2014 ausschöpfen sollte und überall in der Ukraine sicheren und geschützten Zugang haben sollte.
2. Maßnahmen zur Umsetzung der politischen Bestimmungen der Minsker Vereinbarungen
Die Seiten bringen zum Ausdruck, dass sie daran interessiert sind, innerhalb des Normandie-Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe Übereinstimmung über alle rechtlichen Gesichtspunkte betreffend die besondere Ordnung der lokalen Selbstverwaltung („Sonderstatus“) bestimmter Regionen der Selbstverwaltungsgebiete Donezk und Luhansk zu erzielen – wie im Maßnahmenpaket von Minsk vom Februar 2015 skizziert –, um dessen dauerhafte Funktionsfähigkeit zu gewährleisten.
Sie betrachten es als erforderlich, die “Steinmeier-Formel” in der im Rahmen des Normandie-Formats und der Trilateralen Kontaktgruppe vereinbarten Fassung in ukrainisches Recht umzusetzen.
3. Folgemaßnahmen
Sie beauftragen die Außenminister und ihre Politischen Berater, die Umsetzung der getroffenen Vereinbarungen sicherzustellen, und sie vereinbaren ein erneutes Treffen in diesem Format binnen vier Monaten zu den politischen und Sicherheitsbedingungen, unter anderem für die Organisation von Kommunalwahlen.