Fachkräfteeinwanderungsgesetz
Mit dem "Fachkräfteeinwanderungsgesetz" schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Das Gesetz ist am 1. März 2020 in Kraft getreten.
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Mit dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz schafft die Bundesregierung den Rahmen für eine zukunftsorientierte und bedarfsgerechte Zuwanderung von Fachkräften aus Drittstaaten. Damit setzt die Große Koalition ein Kernvorhaben im Bereich der Migrationspolitik um.
Das Gesetz regelt klar und transparent, wer zu Arbeits- und zu Ausbildungszwecken nach Deutschland kommen darf und wer nicht.
Zu den wesentlichen Neuerungen gehören:
- ein einheitlicher Fachkräftebegriff, der Hochschulabsolventen und Beschäftigte mit qualifizierter Berufsausbildung umfasst
- der Verzicht auf eine Vorrangprüfung bei anerkannter Qualifikation und Arbeitsvertrag
- der Wegfall der Begrenzung auf Mangelberufe bei qualifizierter Berufsausbildung
- die Möglichkeit für Fachkräfte mit qualifizierter Berufsausbildung, entsprechend der bestehenden Regelung für Hochschulabsolventen, für eine befristete Zeit zur Arbeitsplatzsuche nach Deutschland zu kommen (Voraussetzung sind notwendige deutsche Sprachkenntnisse und die Sicherung des Lebensunterhalts)
- verbesserte Möglichkeiten zum Aufenthalt für Qualifizierungsmaßnahmen im Inland mit dem Ziel der Anerkennung von beruflichen Qualifikationen
- Verfahrensvereinfachungen, eine Bündelung der Zuständigkeiten bei zentralen Ausländerbehörden und beschleunigte Verfahren für Fachkräfte
Flankierende Maßnahmen
Für eine gezielte Steigerung der Zuwanderung von qualifizierten Fachkräften aus Drittstaaten ergänzt und flankiert die Bundesregierung die Regelungen des Fachkräfteeinwanderungsgesetzes durch weitere Verbesserungen der Verwaltungsverfahren. Dies sind insbesondere Visumverfahren, gezielte Werbemaßnahmen gemeinsam mit der Wirtschaft, Beschleunigungen bei der Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse und eine verstärkte Sprachförderung insbesondere im Ausland.
Für einen starken Wirtschaftsstandort
"Wir wollen keine Einwanderung in die Sozialsysteme, sondern in den Arbeitsplatz. Das ist unser Ziel. Zudem können wir über diesen Weg die illegale Migration etwas zurückdrängen", erklärte Bundesinnenminister Horst Seehofer bei einer gemeinsamen Pressekonferenz mit Bundesarbeitsminister Hubertus Heil und Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier in Berlin. Deshalb wird der Grundsatz der Trennung von Asyl- und Erwerbsmigration beibehalten.
Die Sicherung des Fachkräftebedarfs gehört zu den zentralen Aufgaben dieser Legislaturperiode. Für einen starken Wirtschaftsstandort Deutschland gilt es, die Fachkräftebasis dem Bedarf der Wirtschaft entsprechend zu sichern und zu erweitern.
Im Vordergrund stehen dabei inländische und europäische Fachkräftepotenziale. Vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ist die Bundesrepublik aber auch auf Fachkräfte aus Drittstaaten angewiesen. Hierbei verfolgt die Bundesregierung einen Gesamtansatz, denn das Gesetz ist Bestandteil der ebenfalls am Mittwoch beschlossenen Fachkräftestrategie.