Corona-Pandemie
Die Corona-Pandemie trifft die Kultur- und Kreativwirtschaft mit besonderer Härte. Die Bundesregierung hat das Rettungspaket Neustart Kultur verlängert. Daneben gibt es wirtschaftliche Hilfsprogramme in Milliardenhöhe und weiteren Förderleistungen, von denen auch Kulturschaffende profitieren. Ein Überblick.
3 Min. Lesedauer
Die Bundesregierung hat das Rettungsprogramm Neustart Kultur verlängert. Es wird mit einer Milliarde Euro zusätzlich ausgestattet. Insgesamt stehen damit zwei Milliarden Euro für Neustart Kultur zur Verfügung. Hier finden Sie einen Überblick.
Zusätzlich hat der Bund einen Sonderfonds für Kulturveranstaltungen aufgelegt, für den er bis zu 2,5 Milliarden Euro zur Verfügung stellt. Dieser Fonds ergänzt die bestehenden Hilfen des Bundes für die Kulturbranche, die mit Neustart Kultur im vergangenen Jahr begonnen wurden.
Welche finanziellen Hilfen gibt es über Neustart Kultur hinaus?
Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November 2020 geltenden Lockdowns zu mildern, hat die Bundesregierung ein Unterstützungsprogramm aufgesetzt, das bei schließungsbedingten Umsatzrückgängen in den Monaten November und Dezember 2020 greift. Neben Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen profitieren hiervon auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene. Hier finden Sie weitere Informationen zu den November- und Dezemberhilfen.
Die Überbrückungshilfe III gilt von Januar bis Juni 2021 und greift auch rückwirkend bei Umsatzrückgängen für die Monate November und Dezember 2020. Durch im Januar 2021 vorgenommene Anpassungen wird die Überbrückungshilfe vereinfacht und aufgestockt sowie einem größeren Kreis an Antragstellerinnen und Antragstellern zugänglich gemacht. Die Überbrückungshilfe III enthält mit der sogenannten Neustarthilfe auch eine Maßnahme, die sich an Soloselbständige und damit auch ausdrücklich an Kunst- und Kreativschaffende richtet, die oftmals keine betrieblichen Fixkosten haben. Diese können eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro beantragen. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert. Weitere Informationen erhalten Sie hier zur Überbrückungshilfe III und auf der Seite des Bundesministeriums für Finanzen.
Seit März 2020 sind die Voraussetzungen für Kurzarbeit so erleichtert, dass alle Unternehmen und die Beschäftigten, die von der Corona-Krise betroffen sind, schnelle und wirkungsvolle Unterstützung bekommen. Weitere Informationen finden Sie auf der Seite Informationen für Arbeitnehmer.
Für Kultur- und Kreativschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht. Die Regelungen gelten bis zum 31. März 2021. Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit. Von Montag bis Freitag können Sie außerdem in der Zeit von 8 bis 18 Uhr die Service-Hotline für Selbstständige unter der Rufnummer 0800 4555521 (gebührenfrei) kontaktieren.
Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen. Weitere Informationen finden Sie unter dem Punkt Kredite der Kreditanstalt für Wiederaufbau für Unternehmen.
Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?
Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z.B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen. Weitere Informationen finden Sie bei den Überbrückungshilfen III.
Was hat sich im Insolvenzrecht geändert?
Im Insolvenzrecht wurde die Aussetzung der Insolvenzantragspflicht bis Ende April 2021 verlängert. Weiterführende Informationen erhalten Sie auf der Internetseite des Bundesjustizministeriums.
Was gilt für die Künstlersozialversicherung?
Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen.
Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?
Baden-Württemberg
Bayern
Berlin
Brandenburg
Bremen
Hamburg
Hessen
Mecklenburg-Vorpommern
Niedersachsen
Nordrhein-Westfalen
Rheinland-Pfalz
Saarland
Sachsen
Sachsen-Anhalt
Schleswig-Holstein
Thüringen
Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?
Auf der Webseite der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene. Dort informiert die EU-Kommission auch über die Auswirkungen von Corona auf das Förderprogramm "Kreatives Europa".