Gleichwertige Lebensverhältnisse
Arbeitsplätze, Bildung, öffentlicher Nahverkehr: Alle Menschen in Deutschland sollen gleiche Chancen auf Teilhabe erhalten – unabhängig von ihrem Wohnort. Dazu will die Bundesregierung die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" umsetzen.
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Die Bundesregierung will in ganz Deutschland die Voraussetzungen für Chancengleichheit schaffen. Dazu gehören beispielsweise:
• Arbeitsplätze in strukturschwachen Regionen bringen
• eine flächendeckende Breitband- und Mobilfunkversorgung
• ein gut ausgebauter öffentlicher Nahverkehr sowie
• mehr und qualitativ bessere Kita-Plätze
Mit diesen und weiteren Maßnahmen setzt die Bundesregierung die Ergebnisse der Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" um. Diese Vorschläge hat das Bundeskabinett nun beschlossen.
Unterschiede auch zwischen Nord und Süd
Deutschland gehört zu den wohlhabendsten Ländern der Welt. Das zeigt sich in einer starken Wirtschaft, einer hohen Beschäftigungsrate und in einem gut ausgebauten Sozialstaat. Zugleich ist Deutschland ein vielfältiges Land. Auch diese Vielfalt ist Teil der Erfolgsgeschichte der Bundesrepublik. Allerdings sind die Ressourcen und Möglichkeiten nicht gleich verteilt. Je nach Region sind die Teilhabechancen sehr unterschiedlich. Nicht nur zwischen Ost und West, sondern auch zwischen Nord und Süd, zwischen Städten und ländlichen Gegenden.
In Großstädten ist beispielsweise die Ärztedichte hoch, in Kleinstädten müssen mitunter Krankenhäuser schließen. Auf dem Land sind Wohnungen günstiger und zum Teil gibt es Leerstände, in den Städten sind Wohnungen knapp. In Ballungsräumen herrscht großer Bedarf an Kitas und Schulen, in ländlichen Regionen müssen Kinder oft weite Schulwege in Kauf nehmen.
Aktivitäten der Bundesregierung
Um dieser ungleichen Entwicklung entgegenzuwirken, setzte die Bundesregierung im Juli 2018 die Kommission "Gleichwertige Lebensverhältnisse" ein. Nun hat die Bundesregierung Vorschläge gemacht, wie die Ergebnisse der Kommission umgesetzt werden können.
Diese konkreten Maßnahmen will die Bundesregierung umsetzen, damit sich die Lebensbedingungen in Deutschland angleichen:
Nach dem Auslaufen des Solidarpakts II wird die Bundesregierung die Maßnahmen des Bundes zur Förderung wirtschaftlich strukturschwacher Regionen in einem gesamtdeutschen Fördersystem bündeln.
Der Bund wird Neuansiedlungen und Ausgründungen von Behörden und Forschungseinrichtungen bevorzugt in strukturschwachen beziehungsweise vom Strukturwandel betroffenen Regionen vornehmen – und dort vorrangig in Klein- und Mittelstädten.
Der Bund unterstützt den Ausbau von Glasfasernetzen in Gebieten, in denen es für Unternehmen ohne staatliche Förderung nicht wirtschaftlich wäre. Hiervon profitiert gerade der ländliche Raum.
Ziel ist es, ein Mobilitätsangebot zu schaffen, das umweltfreundlich, flächendeckend, leistungsfähig, bezahlbar und nutzerorientiert ist. Dafür soll der öffentliche Personennahverkehr bundesweit besser vernetzt werden. Außerdem ist eine Öffnung des Rechtsrahmens für neue Angebote geplant, die den Linienverkehr stärken und ergänzen.
Hierzu ist geplant, Investitionen in eine erreichbare Grundversorgung in ländlichen Räumen sowie attraktive und lebendige Ortskerne zu konzentrieren. Dabei sollen auch Gebäudeleerstände bekämpft werden.
Der Bund wird sich an der Schaffung sozialen Wohnraums beteiligen und die Bundesmittel für den sozialen Wohnungsbau über das Jahr 2021 hinaus fortschreiben.
Grundsätzlich sind die Länder für die aufgabenadäquate Finanzausstattung der Kommunen verantwortlich. Der Bund kann einen Beitrag leisten, wenn es einen nationalen politischen Konsens gibt, den betroffenen Kommunen einmalig gezielt zu helfen. Die Bundesregierung wird Gespräche mit dem Deutschen Bundestag, den Ländern sowie den betroffenen Kommunen und den kommunalen Spitzenverbänden aufnehmen, um auszuloten, ob eine solche nationale Lösung möglich ist.
Hierzu gründet die Bundesregierung eine "Deutsche Stiftung für Engagement und Ehrenamt", die ehrenamtlich Tätige durch Serviceangebote für die Organisation von bürgerschaftlichem Engagement und Ehrenamt und bei der Digitalisierung unterstützt.
Angebote im frühkindlichen Bereich, in der Grundschule, in der Jugendarbeit sowie in der Jugend- und Schulsozialarbeit sollen bedarfsgerecht ausgebaut und qualitativ weiterentwickelt werden. Dazu gehört auch, dass der Bund seine Verantwortung für die Qualität in der Kindestagesbetreuung über 2022 hinaus wahrnehmen wird.
Menschen mit Behinderungen gehören überall dazu und sind Teil der Gesellschaft. Um Barrierefreiheit in ganz Deutschland und insbesondere in strukturschwachen Regionen zu verbessern und eine inklusive Gesellschaft zu verwirklichen, sind ergänzende Maßnahmen erforderlich. Hierzu gehören zum Beispiel der Aufbau eines Unterstützungssystems für Länder und Kommunen sowie ein Bundesprogramm für mehr Barrierefreiheit.
Der Bund wird Kommunen durch gute Rahmenbedingungen bei der Entwicklung einer sozialen Infrastruktur für ein Miteinander der Generationen unterstützen.
Der Bund wird künftig bei allen Gesetzesvorhaben prüfen, welche Wirkungen sie auf die Wahrung und Förderung gleichwertiger Lebensverhältnisse in Deutschland haben ("Gleichwertigkeits-Check").
Die Aktivitäten der Bundesregierung sollen bereits in dieser Legislaturperiode erste Veränderungen bringen. Andere Ergebnisse werden mitunter erst mittelfristig spürbar sein.
Beratung mit Ländern und Kommunen
Die Bundesregierung stellt damit die Weichen für die Schaffung gleichwertiger Lebensverhältnisse. Das ist eine herausragende Aufgabe für das kommende Jahrzehnt.
Nach der Sommerpause wird der Bund in einer zweiten Phase gemeinsam mit Ländern und Kommunen beraten, welche Maßnahmen konkret umgesetzt und verwirklicht werden.