Benzoesäure E210? Tartrazin E102? Advantam E969? Zusatzstoffe in Lebensmitteln sagen vielen Verbrauchern nichts. Dabei sollen die "E-Nummern" sie verständlich machen. Was das ist und was das soll, zeigt ein Portal der Bundesregierung.
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Lebensmittel-Hersteller verwenden Zusatzstoffe, um Lebensmittel besser verarbeiten zu können, haltbarer, schöner oder einfach appetitlicher zu machen. Doch jeden zugefügten Stoff in Lebensmitteln muss die Europäische Lebensmittelbehörde - EFSA - zuvor ausdrücklich genehmigen.
Der Grund: Zusatzstoffe wirken bei verschiedenen Lebensmitteln durchaus unterschiedlich. Nur wenn ein Stoff und seine spezifische Anwendung nachweislich unbedenklich ist, genehmigt ihn die EFSA. Mitunter erlaubt sie einen bestimmten Stoff bei einem bestimmten Lebensmittel auch nur für eine bestimmte Verwendung.
Dennoch sollten empfindliche Personen und kleine Kinder sich grundsätzlich so ernähren, dass sie wenig Zusätze zu sich nehmen. Denn die Behörde unterstellt beim Konsum des mit Zusatzstoffen versehenen Lebensmittels einen gesunden - erwachsenen - Verbraucher.
Portal der Bundesregierung: Informationen zu allen Zusatzstoffen sind unter dem Ernährungsportal www.was-wir-essen.de abrufbar. Dort findet sich auch die umfassende Liste der Zusatzstoffe. Der Auftritt wurde in mit Unterstützung des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft geschaffen.
Alle in einem Lebensmittel verwendeten Zusatzstoffe müssen Hersteller auf der jeweiligen Verpackung angeben. Anbieter von loser Ware müssen dies für den Verbraucher erkennbar an geeigneter Stelle tun.
Um es für alle Verbraucher in der EU einfach und eindeutig zu machen, werden Zusatzstoffe oft nicht nur mit ihrem chemischen Namen, sondern mit Nummern bezeichnet. Die Nummern vergibt die Zulassungsbehörde. Das "E" steht dabei für EU.
Der aid infodienst bietet eine Übersicht über E-Nummern, deren Namen, die Art und die Verwendung der Zusatzstoffe.
Mehr als die Hälfte der 316 derzeit zugelassenen Lebensmittelzusatzstoffe gelten als unbedenklich. Für diese liegen demnach bisher keine seriösen wissenschaftlichen Daten über negative Effekte auf die menschliche Gesundheit vor. Andere können unter Umständen
So müssen Lebensmittel mit bestimmten Farbstoffen mit der Angabe "Kann Aktivität und Aufmerksamkeit bei Kindern beinträchtigen" gekennzeichnet sein. Es handelt sich um E102, E104, E110, E122, E124 und E129, die beispielsweise für nichtalkoholische, aromatisierte Getränke, Süßwaren und Speiseeis zugelassen sind.
Seit 2007 bewertet die EFSA Lebensmittelfarbstoffe neu. Dabei ergab die Prüfung von E104, E110 und E124 deutlich Einschränkungen bei der Zulassung. Die seit Juni 2013 geltende Vorgabe soll sicherstellen, dass durch den Konsum von Lebensmitteln die jeweils täglich tolerierbare Menge dieser Farbstoffe nicht überschritten wird.
Auch Kauf im Biomarkt garantiert keine Ware ohne Zusätze. Allerdings begrenzt die EG-Öko-Verordnung die Verwendung von Lebensmittelzusatzstoffen für Bio-Lebensmittel. Darin sind beispielsweise Farbstoffe, Süßstoffe, Stabilisatoren und Geschmacksverstärker komplett untersagt. Zusatzstoffe in Bio-Ware sind zudem nur erlaubt, wenn die Lebensmittel ohne den Zusatz weder herzustellen noch haltbar zu machen wären. Auskunft über erlaubte Zusatzstoffe für Bio-Lebensmittel gibt die Internetseite www.zusatzstoffe-online.de .